Die in den vergangenen Jahren zum Thema
Intersubjektivität bei Hegel erschienenen Arbeiten versuchen die Frage zu beantworten, inwiefern Hegels Philosophie als Beginn der modernen Sozialphilosophie gewertet werden kann. In Hegels
Rechtsphilosophie erscheinen intersubjektive Strukturen in defizienter Gestalt. Für die Verdrängung von Intersubjektivität wurden unterschiedliche Erklärungen geliefert. In der vorliegenden Abhandlung wird aufgezeigt, daß und weshalb die bisherigen Erklärungsversuche scheitern mußten. Die Interpretation der sozialphilosophischen Elemente der
Rechtsphilosophie wird durch eine Analyse der zugrundeliegenden Dialektik vorbereitet.