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Aufrechnung im Verwaltungsrecht

von Klaus Hartmann (Autor:in)
©1996 Dissertation XXXIV, 258 Seiten

Zusammenfassung

Die Anwendung des Rechtsinstituts der Aufrechnung im Verwaltungsrecht wirft eine Vielzahl interessanter Probleme auf. So wird in dieser Arbeit untersucht, ob und inwieweit die Aufrechnung des Bürgers zur Rechtswidrigkeit eines mit der Hauptforderung in Zusammenhang stehenden Verwaltungsakts führt. Bei der Aufrechnung durch die Verwaltung mit einer Forderung, die durch Verwaltungsakt geltend gemacht wird, ist u.a. der Frage nachzugehen, wie sich Rechtsbehelfe des Bürgers gegen diesen Verwaltungsakt auf die Aufrechnung auswirken. Auch die prozessuale Berücksichtigung der Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung ist in jüngerer Zeit erneut zum Gegenstand juristischer Diskussion geworden und wird in diesem Buch ebenfalls diskutiert.

Details

Seiten
XXXIV, 258
Jahr
1996
ISBN (Paperback)
9783631492727
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, New York, Paris, Wien, 1996. XXXIV, 258 S.

Biographische Angaben

Klaus Hartmann (Autor:in)

Der Autor: Klaus Hartmann wurde 1964 in Neuwied geboren. Nach einem Studium in Mainz legte er beide juristischen Staatsexamina in Rheinland-Pfalz ab. Von September 1992 bis Februar 1995 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. W.-R. Schenke an der Universität Mannheim tätig. Seit März 1995 ist er im höheren Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz.

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Titel: Aufrechnung im Verwaltungsrecht