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Zur Rechtskraft strafprozessualer Beschlüsse

von Thomas Trepper (Autor:in)
©1996 Dissertation XXVIII, 178 Seiten

Zusammenfassung

Beschlüsse, die eine Sachentscheidung enthalten, erwachsen in materielle Rechtskraft. Enthält das Gesetz keine Regelung über die Wiederaufnahme eines durch Sachbeschluß abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Betroffenen, besteht eine Regelungslücke. Die für eine analoge Anwendung des 359 StPO erforderliche Vergleichbarkeit der Regelungsgegenstände ist dann gegeben, wenn der fragliche Beschluß einen Sanktionsbezug aufweist, wie beispielsweise der die Strafaussetzung zur Bewährung widerrufende Beschluß gemäß 56f Abs. 1 StGB. Die Wertung, die der Gesetzgeber in den 359 ff. StPO getroffen hat, gebietet die Zulässigkeit einer Wiederaufnahme zugunsten des Betroffenen in analoger Anwendung des 359 StPO.

Details

Seiten
XXVIII, 178
Jahr
1996
ISBN (Paperback)
9783631495551
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, New York, Paris, Wien, 1996. XXVIII, 178 S.

Biographische Angaben

Thomas Trepper (Autor:in)

Der Autor: Thomas Trepper wurde 1963 in Neuenkirchen geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Passau und Porto absolvierte er den Referendardienst im Bezirk des OLG München. Seit Oktober 1992 ist er wissenschaftlicher Assistent an der Universität Passau (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozeßrecht sowie Kriminologie).

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Titel: Zur Rechtskraft strafprozessualer Beschlüsse