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Möglichkeiten der sanktionsrechtlichen Erfassung von (Sonder-)Pflichtverletzungen im Unternehmen

Unter besonderer Berücksichtigung des Zusammenspiels von § 14 StGB, (§ 9 OWiG), § 130 OWiG und § 30 OWiG

von Anette Kaufmann (Autor:in)
©2003 Dissertation XVI, 215 Seiten

Zusammenfassung

Meldungen über Skandale in der Wirtschaftswelt sind an der Tagesordnung. Was sind die Gründe? Bei der Produktion wird nicht sorgfältig gearbeitet; die interne Organisation im Betrieb ist nicht klar strukturiert oder auf die ordnungsgemäße Durchführung und Aufrechterhaltung der Betriebsordnung wird nicht «richtig» geachtet. Die Folge: Konsumenten werden geschädigt und Güter von allgemeinem Interesse werden verletzt. Wo sitzen nun die Verantwortlichen?
Welche Möglichkeiten eröffnet das geltende Sanktionenrecht zur Eindämmung von Unternehmensdelinquenzen und wo sind Grenzen gesetzt? Bedarf das geltende Sanktionenrecht gar einer umfassenden Reform oder sind die zur Verfügung stehenden Instrumentarien für eine effektive Bekämpfung von Unternehmenskriminalität ausreichend? Diese zentralen Schwerpunkte werden in vorliegender Abhandlung erörtert.

Details

Seiten
XVI, 215
Jahr
2003
ISBN (Paperback)
9783631501696
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Strafbarkeit Pflichtverletzung im Unternehmen, Verantwortung d Unternehmen nktionsrechtliche Anknüpfungspunkte
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. XVI, 215 S.

Biographische Angaben

Anette Kaufmann (Autor:in)

Die Autorin: Anette Kaufmann wurde 1974 in Bad Kissingen geboren. An das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg schloss sich unmittelbar das Referendariat an. In der Pflichtwahlstation arbeitete die Autorin in einer international tätigen Anwaltskanzlei in Mailand. Die Dissertationsarbeit fertigte die Autorin nach der Rückkehr aus Mailand und im Anschluss an das Zweite Juristische Staatsexamen an. Die Autorin ist heute bei einem internationalen Wirtschaftsunternehmen in der Rechtsabteilung tätig.

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Titel: Möglichkeiten der sanktionsrechtlichen Erfassung von (Sonder-)Pflichtverletzungen im Unternehmen