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Geldkreditsicherheiten an Mobilien im italienischen Recht

Eine rechtsvergleichende Untersuchung vor dem Hintergrund der Neuregelung der italienischen gewerblichen Vorzugsrechte und der deutschen Insolvenzrechtsreform

von Stefan Dangel (Autor:in)
©2003 Dissertation 264 Seiten

Zusammenfassung

Die rechtsvergleichende Untersuchung beschäftigt sich mit den Mobiliarkreditsicherheiten im italienischen Recht, wobei sich das besondere Interesse auf die besitzlosen Sicherungsrechte richtet. So wird das durch das italienische einheitliche Bank- und Kreditgesetz vom 01.04.1994 in Art. 46 eingeführte besitzlose Vorzugsrecht ebenso wie die verschiedenen Formen der Pfandrechte mit wechselndem Warenbestand untersucht. Weiterhin klärt die Arbeit die sich insbesondere dem deutschen Juristen aufdrängende Frage der Anerkennung einer Sicherungsübereignung in der italienischen Rechtsordnung. Schließlich wird auch die dem deutschen Recht nicht bekannte Mobiliarhypothek dargestellt. Hierzu rechtsvergleichend wird die Frage einer Veränderung der bestehenden Rechtslage der Mobiliarkreditsicherheiten im deutschen Recht durch die Insolvenzrechtsreform gestellt. Im Ergebnis wird festgestellt, dass sich die beiden untersuchten Rechtsordnungen durch die Reformen nicht angenähert haben und eine Harmonisierung in diesem Bereich noch in weiter Ferne liegt. Es wird für die Schaffung eines einheitlichen grenzüberschreitenden Sicherungsrechtes plädiert.

Details

Seiten
264
Jahr
2003
ISBN (Paperback)
9783631505656
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Vorzugsrecht Italien Mobiliarsicherheit Deutschland Mobilienkreditsicherheiten Eigentumsübergang Pfandrecht Sicherungsübereignung
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. 263 S.

Biographische Angaben

Stefan Dangel (Autor:in)

Der Autor: Stefan Dangel hat in Heidelberg und Ferrara Rechtswissenschaften studiert und ist seit 1998 als Rechtsanwalt in einer in Frankfurt ansässigen auf den deutsch-italienischen Wirtschaftsverkehr spezialisierten Kanzlei tätig.

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Titel: Geldkreditsicherheiten an Mobilien im italienischen Recht