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Der Zugang zu elektrischen Versorgungsnetzen nach der Energierechtsreform von 1998

von Björn Heinlein (Autor:in)
©2003 Dissertation XL, 327 Seiten

Zusammenfassung

Am 29. April 1998 trat das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft. Mit dem Gesetz wurde der ordnungspolitische Rahmen der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft fundamental geändert. Die bis dahin geltende kartellrechtliche Freistellung für Energieversorgungsunternehmen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wurde abgeschafft. Damit entfielen die geschlossenen Versorgungsgebiete. Mit dem System des verhandelten Netzzugangs (§ 5 und 6 EnWG) und dem Alleinabnehmer-System (§ 7 EnWG) wurden im Energiewirtschaftsgesetz Netzzugangssysteme eingeführt. Im unmittelbaren Zusammenhang damit steht die Fixierung eines speziellen Missbrauchstatbestandes in § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB. Die Maßnahmen dienen dazu, umfassenden Wettbewerb in der Elektrizitätsbranche einzuführen. Im Energierecht ist jedoch nur ein Rahmen hinsichtlich des Netzzugangs enthalten. Insbesondere die Ausgestaltung von Durchleitungsverträgen hat der Gesetzgeber nicht geregelt, sondern sie den am Markt beteiligten Kräften überlassen. Zur Ausgestaltung dieses Rahmens wurden die sogenannten Verbändevereinbarungen entwickelt.

Details

Seiten
XL, 327
Jahr
2003
ISBN (Paperback)
9783631506714
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Energieversorgungsnetz Energiewirtschaftsgesetz Netzzugang Energierecht Deutschland
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. XL, 327 S.

Biographische Angaben

Björn Heinlein (Autor:in)

Der Autor: Björn Heinlein studierte nach dem Abschluss einer Banklehre ab 1992 Rechtswissenschaften an der Universität Bochum. Nach dem ersten Staatsexamen 1997, Referendariat und zweitem Staatsexamen, erfolgte 2002 die Promotion. Der Autor ist seitdem als Rechtsanwalt im Düsseldorfer Büro einer internationalen Kanzlei tätig und berät dort in allen Fragen des Energierechts. Dazu gehören auch Zivil-, Kartell- und öffentliches Recht.

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Titel: Der Zugang zu elektrischen Versorgungsnetzen nach der Energierechtsreform von 1998