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Beurteilungsspielräume im Betriebsverfassungsgesetz

von Hubert Wittig (Autor:in)
©2003 Dissertation LII, 273 Seiten

Zusammenfassung

Ein Beurteilungsspielraum kennzeichnet im Öffentlichen Recht oftmals einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Rechtsanwendungsfreiraum insbesondere der Exekutive. Diese Teildelegation letztverbindlicher Rechtsanwendungskompetenz ist Ausdruck sinnvoller Arbeitsteilung zwischen den Gerichten als Kontrollorganen und der ausführenden Gewalt. Diese Arbeit untersucht das Betriebsverfassungsrecht als Anwendungsbereich des Beurteilungsspielraums. Beispielhaft werden drei Normen daraufhin überprüft, ob eine entsprechende Letztentscheidungskompetenz des Wahlvorstandes bzw. des Betriebsrates - nach dem herkömmlichen Auslegungskanon für Gesetze - jeweils in Betracht kommt bzw. inwieweit sie mit dem Grundgesetz, etwa der allgemeinen Gewährleistung gerichtlichen Rechtsschutzes, vereinbar ist. Die Schwerpunkte der Untersuchung sind: erstens die Übertragung der im Öffentlichen Recht zum Beurteilungsspielraum entwickelten Grundsätze auf solche Spielräume im Betriebsverfassungsgesetz als Teil der Privatrechtsordnung, zweitens die Prüfung der Berechtigung des jeweiligen Beurteilungsspielraumes eines Organs der Betriebsverfassung und drittens die Klärung verfassungsrechtlicher Bedenken.

Details

Seiten
LII, 273
Jahr
2003
ISBN (Paperback)
9783631509470
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Betriebsrat Deutschland Betriebsverfassungsgesetz Beurteilungsspielraum Wahlvorstand Belegschaftsstärke Sachmittel
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. LII, 273 S.

Biographische Angaben

Hubert Wittig (Autor:in)

Der Autor: Hubert Wittig wurde 1968 in Amberg geboren. Vom Studium der Konzertgitarre am Konservatorium Augsburg wechselte er 1992 in das Fach Rechtswissenschaft an der Universität Augsburg. Dem ersten und zweiten Staatsexamen im Jahre 1996 bzw. 1998 folgte die Tätigkeit als Rechtsanwalt in München. Von Dezember 1999 bis November 2002 war er Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Augsburg. Die Promotion wurde im Januar 2003 abgeschlossen.

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Titel: Beurteilungsspielräume im Betriebsverfassungsgesetz