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Spielleidenschaft und Strafrecht

Eine Betrachtung zu den Glücksspieltatbeständen der §§ 284 ff. StGB

von Harald Brandl (Autor:in)
©2003 Dissertation XL, 244 Seiten

Zusammenfassung

Der deutsche Glücksspielmarkt steht unter weitgehender staatlicher Kontrolle: Zum einen wird den Bundesländern ein faktisches Glücksspielmonopol eingeräumt, zum anderen ist illegales Glücksspiel durch die §§ 284 ff. StGB strafbewehrt. Die Arbeit untersucht die strafrechtlichen Aspekte des Glücksspielwesens in Deutschland. Die verwaltungsakzessorischen Tatbestände der §§ 284 ff. StGB werden dahingehend analysiert, welche strafrechtlichen Auswirkungen die Betätigung und vor allem die Ausbeutung der Spielleidenschaft heute de lege lata haben bzw. künftig de lege ferenda haben sollten. Schließlich wird auch die Frage nach einer etwaigen strafmildernden oder sogar strafausschließenden Wirkung einer zur krankhaften Spielsucht gesteigerten Spielleidenschaft gemäß §§ 20, 21 StGB erörtert.

Details

Seiten
XL, 244
Jahr
2003
ISBN (Paperback)
9783631510254
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Lotterie Glücksspiel Strafrecht Spielleidenschaft Spielsucht Deutschland
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. XL, 244 S.

Biographische Angaben

Harald Brandl (Autor:in)

Der Autor: Harald Brandl, geboren 1968 in Augsburg, studierte 1988-1993 Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg. Den Referendardienst in Augsburg und München beendete er 1996 mit der zweiten juristischen Staatsprüfung. Im selben Jahr trat er in die bayerische Finanzverwaltung ein. Er arbeitete bis 2001 als Referent beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen in München. Danach absolvierte er die Steuerausbildung für den höheren Dienst mit Studien an der Bundesfinanzakademie in Brühl (Rheinland) und der praktischen Einweisung beim Finanzamt Augsburg-Land. Dort war er kurzzeitig als Sachgebietsleiter tätig. Ab November 2002 nimmt er am 18. Lehrgang für Verwaltungsführung der Bayerischen Staatskanzlei in München teil.

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Titel: Spielleidenschaft und Strafrecht