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Deutsche und italienische Zivilrechtsgesetzgebung 1933–1945

Parallelen in der Rechtsetzung und gegenseitige Beeinflussung unter besonderer Berücksichtigung des Familien- und Erbrechts

von Tassilo Englert (Autor:in)
©2003 Dissertation XX, 292 Seiten
Reihe: Rechtshistorische Reihe, Band 278

Zusammenfassung

Nach wie vor beschäftigt die Aufarbeitung der Epoche von Nationalsozialismus und Faschismus auch die Rechtswissenschaft. Ein bisher wenig beachtetes Forschungsfeld ist dabei der direkte Vergleich der Gesetzgebungsarbeiten Deutschlands und Italiens. Dieser Vergleich erscheint besonders lohnend, da im Jahr 1937 die Arbeitsgemeinschaft für die deutsch-italienischen Rechtsbeziehungen gegründet wurde, zu deren Aufgaben auch die gegenseitige Unterrichtung über den Stand der gesetzgeberischen Maßnahmen gehörte. Gerade im Hinblick auf den 1942 erlassenen Codice Civile Italiens drängt sich daher die Frage auf, inwiefern eine gegenseitige Beeinflussung der politisch verbundenen Länder stattgefunden hat. Der Verfasser hat mit Schwerpunkten im Familien- und Erbrecht konkrete Normen beider Länder gegenübergestellt. Zur Erläuterung der Normen werden Gesetzesbegründungen sowie zeitgenössische Kommentierungen herangezogen. Die Aufnahme im jeweils anderen der untersuchten Länder wird insbesondere anhand der Aussagen in zeitgenössischen Rechtszeitschriften sowie von Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft dargestellt.

Details

Seiten
XX, 292
Jahr
2003
ISBN (Paperback)
9783631512739
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Geschichte 1933-1945 Nationalsozialismus Bürgerliches Recht Gesetzgebung 20. Jahrhundert 1933-1945 Zivilrechtsgesetzgebung Rechtsvergleich Familienrecht Italien
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. XX, 292 S.

Biographische Angaben

Tassilo Englert (Autor:in)

Der Autor: Tassilo Englert wurde 1972 in Koblenz geboren. Er studierte in Würzburg und Lausanne Rechtswissenschaften. Nach dem ersten Staatsexamen in Würzburg im Jahr 1997 war er von 1998 bis 2000 Referendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln. Seit Anfang des Jahres 2000 ist er für eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei in Düsseldorf tätig. Die Promotion erfolgte im Februar 2003.

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Titel: Deutsche und italienische Zivilrechtsgesetzgebung 1933–1945