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Computerprogramm und Datenbank

Definition und Abgrenzung im Urheberrecht- Eine Untersuchung beider Begriffe und ihrer Wechselbeziehung im Urheberrechtssystem der Informationsgesellschaft

von Claudia Ohst (Autor:in)
©2004 Dissertation XXIII, 308 Seiten

Zusammenfassung

Computerprogramme und Datenbanken nehmen im Urheberrecht der Informationsgesellschaft einen zentralen Platz ein. Sie werden durch europäische Richtlinien der 90er Jahre bestimmt, die sich auch in ihrer deutschen Umsetzung nur unzureichend der Begriffsbestimmung und vor allem der Abgrenzung beider Schutzinstitute annehmen. Diese Lücke versucht die Untersuchung zu schließen. Dabei wird besonderer Wert auf die Analyse von praktischen Anwendungen unter Berücksichtigung der technischen Entwicklungen gelegt.

Details

Seiten
XXIII, 308
Jahr
2004
ISBN (Paperback)
9783631513286
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rechtsinformation Deutschland Programm Datenbank Urheberrecht Computerprogramm Internetrecht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. XXIII, 308 S., 12 Abb., 11 Tab.

Biographische Angaben

Claudia Ohst (Autor:in)

Die Autorin: Claudia Ohst wurde 1975 in Berlin geboren. 1995-2000 Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. 2000 Erstes Staatsexamen; seitdem wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit 2002 Referendarin im Bezirk des Kammergerichts. 2003 Promotion.

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Titel: Computerprogramm und Datenbank