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Die Erstreckung betrieblicher und betriebsverfassungsrechtlicher Tarifnormen auf Außenseiter

von Simone Kreiling (Autor:in)
©2004 Dissertation XX, 307 Seiten

Zusammenfassung

Tarifvertragliche Normen über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen gelten nicht nur für Mitglieder der Tarifvertragsparteien. Durch § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 Satz 2 TVG hat der Gesetzgeber ihre Geltung auf Arbeitnehmer erstreckt, die keiner Gewerkschaft oder einer am Tarifvertrag nicht beteiligten Gewerkschaft angehören (so genannte Außenseiter). Die Arbeit widmet sich im Kern der Frage, ob und in welchem Maße die Außenseiter Belastungen durch tarifliche Normen hinnehmen müssen. Sie befasst sich mit dem verfassungsrechtlichen Hintergrund der Normsetzung durch Tarifvertrag und der Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien. Es wird überprüft, inwieweit grundrechtlich abgesicherte Rechtspositionen der Außenseiter, insbesondere die negative Koalitionsfreiheit und die Berufsfreiheit, beeinträchtigt werden dürfen. Thematisiert wird auch die Grundrechtsbindung von Tarifverträgen.

Details

Seiten
XX, 307
Jahr
2004
ISBN (Paperback)
9783631514283
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Außenseiter (Arbeitsrecht) Betriebsnorm Betrieb Außenseiter Koalitionsfreiheit Berufsfreiheit Grundrechtsbildung Tarifvertrag
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. XX, 307 S.

Biographische Angaben

Simone Kreiling (Autor:in)

Die Autorin: Simone Kreiling, geboren 1972 in Gießen, studierte Rechtswissenschaft an der Universität Gießen. Das erste Staatsexamen legte sie 1997 ab. Ihr Referendariat absolvierte sie in Darmstadt, Gießen und Frankfurt am Main. Nach dem zweiten Staatsexamen 1999 war sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Universität Gießen tätig. Seit 2003 ist sie Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht.

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Titel: Die Erstreckung betrieblicher und betriebsverfassungsrechtlicher Tarifnormen auf Außenseiter