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Das Untersuchungsverweigerungsrecht aus § 81 c Abs. 3 StPO als Beweiserhebungsverbot

von Beatrix Suffa (Autor:in)
©2004 Dissertation XV, 233 Seiten

Zusammenfassung

Die körperliche Untersuchung erscheint angesichts der Vielzahl neuer moderner Ermittlungsmethoden, die in der letzten Zeit Eingang in das Strafprozessrecht gefunden haben, als Aufklärungstechnik fast schon antiquiert. Trotzdem ist die rechtliche Konstruktion dieses Zwangsmittels und die Anerkennung und Ausgestaltung von Mitwirkungsverweigerungsrechten nach wie vor aktuell. Die Autorin legt im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem persönlichen und dem gegenständlichen Anwendungsbereich des Untersuchungsverweigerungsrechtes dar, dass es auch im Rahmen dieses «klassischen» Themas offene Streitigkeiten gibt, die von einer Lösung weit entfernt sind. Außerdem zeigt die Autorin thematische Details auf, zu denen in der Rechtsprechung und Literatur keine oder fast keine Stellungnahmen zu finden sind. Innerhalb der Auseinandersetzung mit den dargestellten Problemkreisen ist die Autorin stets bemüht, die Rechte der Zeugen unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Grundsätze zu bestimmen.

Details

Seiten
XV, 233
Jahr
2004
ISBN (Paperback)
9783631516133
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Untersuchung (Medizin) Untersuchungsverweigerungsrecht Deutschland Strafverfahren Zeugnisverweigerungsrecht Beweiserhebungsverbot Strafprozessrecht Körperliche Untersuchung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. XV, 233 S.

Biographische Angaben

Beatrix Suffa (Autor:in)

Die Autorin: Beatrix Suffa, geboren 1971 in Forst (Lausitz), studierte Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam. Nach einer mehrjährigen Tätigkeit am dortigen Lehrstuhl für Strafrecht mit Jugendstrafrecht und Kriminologie und dem Rechtsreferendariat in Potsdam ist sie seit 2002 Richterin im Landgerichtsbezirk Cottbus. Die Promotion erfolgte 2003.

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Titel: Das Untersuchungsverweigerungsrecht aus § 81 c Abs. 3 StPO als Beweiserhebungsverbot