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Zeugenschutz im Strafprozeß

Unter besonderer Berücksichtigung einer praxisgerechten Umsetzung videotechnischer Vorschriften

von Christian Lingenberg (Autor:in)
©2004 Dissertation 252 Seiten

Zusammenfassung

Im Widerstreit zwischen den Belangen des Zeugenschutzes und den Geboten der Wahrheitsfindung müssen die Kontroll- und Gestaltungsrechte der Verteidigung angemessen berücksichtigt werden. Mit der Zulassung audiovisueller Simultanübertragungen und der Möglichkeit einer Anfertigung und Verwertung von Videoaufnahmen durch das am 01.12.1998 in Kraft getretene Zeugenschutzgesetz hat der Gesetzgeber einen gangbaren Weg beschritten, der jedoch einige praktische Schwierigkeiten mit sich bringt und jedenfalls in den Detailfragen noch immer als umstritten gelten muß. Unter dem Einfluß der vom 1. Strafsenat des BGH in seiner Entscheidung vom 26.09.2002 inzwischen als zulässig erachteten Möglichkeit einer optischen und akustischen Abschirmung werden die Regelungen einer kritischen Bestandsaufnahme unterzogen, gesetzlich und praktische Defizite aufgespürt und hieran anschließend detaillierte Gesetzgebungsvorschläge mit praktisch-technischen Verbesserungen entwickelt.

Details

Seiten
252
Jahr
2004
ISBN (Paperback)
9783631517345
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Videoaufzeichnung Zeugenschutz Strafverfahrensrecht Großbritannien Opfer Videovernehmung § 247 a StPO, § 255 a StPO Gefährdete Zeugen Optische /akustische Abschirmung von Zeugen
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. 252 S., 1 Abb.

Biographische Angaben

Christian Lingenberg (Autor:in)

Der Autor: Christian Lingenberg wurde 1969 in Essen geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Bochum und Europäische Betriebswirtschaftslehre in Trier. Das Referendariat absolvierte er im OLG Bezirk Hamm. Nach dem Zweiten Staatsexamen 1998 begann er die Promotion an der Universität Bochum und führte diese an der Universität München fort. Seit 1998 ist der Autor als Rechtsanwalt tätig. 2003 schloß er die Promotion in München ab.

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Titel: Zeugenschutz im Strafprozeß