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Öffnung von Märkten durch kartellrechtlichen Kontrahierungszwang

Eine Analyse von § 20 Abs. 1 GWB und Art. 82 EG unter Berücksichtigung der "essential facilities-doctrine</I>

von Kerstin Dittmann (Autor:in)
©2004 Dissertation XVI, 364 Seiten

Zusammenfassung

Brauchen wir sektorspezifische Normen, um Wettbewerb auf Monopolmärkten zu ermöglichen oder reicht die allgemeine Missbrauchsaufsicht aus?
In Märkten wie der Telekommunikation oder der Energieversorgung sind neue Anbieter auf den Zugang zu einem Leitungsnetz angewiesen. Ein vertikal integrierter Monopolist, der die Überlassung seines Netzes verweigert, kann daher den Markteintritt seiner Konkurrenten verhindern. Die Autorin entwickelt anhand des dem GWB und dem EG-Vertrag entnommenen Wettbewerbsleitbilds die allgemeingültigen Voraussetzungen für konkurrentennützige Kontrahierungspflichten. Zudem zeigt sie die verfassungsrechtlich gebotenen Grenzen solcher Pflichten auf. Die Analyse kommt zu dem Schluss, dass das allgemeine Missbrauchsverbot diesen Anforderungen besser gerecht wird als die geltenden oder vorgeschlagenen Normen für den Zugang zu Telekommunikations-, Elektrizitätsnetzen oder sonstigen wesentlichen Einrichtungen.

Details

Seiten
XVI, 364
Jahr
2004
ISBN (Paperback)
9783631518304
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Wettbewerbspolitik Monopol Missbrauchsaufsicht Europäische Union Essential facilities-doctrine Wirtschaftsverfassung von GW Kontrahierungszwang Wettbewerbsleitbild von GWB und EG-Vertrag
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. XVI, 364 S.

Biographische Angaben

Kerstin Dittmann (Autor:in)

Die Autorin: Kerstin Dittmann wurde 1967 in Hameln geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bayreuth war sie während der Referendarzeit am OLG Bamberg u.a. als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Europarecht an der Universität Bamberg angestellt. Von 1994 bis 1997 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Hamburg (Handels- und Wirtschaftsrecht) und anschließend Stipendiatin des Graduiertenkollegs Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht der Universität Bonn. Von 1998 bis 2003 war die Autorin als Referentin bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in Bonn beschäftigt. Seither war sie zunächst als Referentin, jetzt als Beisitzerin in der 11. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts in Bonn tätig (Missbrauchsaufsicht über die Elektizitätswirtschaft).

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Titel: Öffnung von Märkten durch kartellrechtlichen Kontrahierungszwang