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Die Anwendbarkeit der «essential-facilities»-Doktrin auf die Immaterialgüterrechte

Eine rechtsvergleichende Darstellung zur kartellrechtlichen Zugangsproblematik in der US-amerikanischen, europäischen, deutschen und italienischen Rechtsordnung

von Giuseppe Giudici (Autor:in)
©2004 Dissertation 306 Seiten

Zusammenfassung

Ein marktbeherrschendes Unternehmen kann mittels einer missbräuchlichen Zugangsverweigerung zu eigenen wesentlichen Einrichtungen (z.B. zu einer urheberrechtlich geschützten Datenbank) seine marktbeherrschende Stellung auf nachgelagerte Märkte ausdehnen bzw. sie aufrechterhalten. Um den Zugangsinteressenten (z.B. einem Verlag, der mit Hilfe der urheberrechtlich geschützten Datenbank ein Produkt entwickeln möchte) einen diskriminierungsfreien Zugang zu gewährleisten, hat sich eine besondere Art kartellrechtlicher Kontrahierungspflicht etabliert, die als essential-facilities-Doktrin bezeichnet wird. Diese Arbeit untersucht auf rechtsvergleichende Weise die Anwendungsvoraussetzungen der essential-facilities-Doktrin in der US-amerikanischen, europäischen, deutschen und italienischen Rechtsordnung unter besonderer Berücksichtigung des Liberalisierungsprozesses der einstmals staatlichen Monopole (z.B. Versorgungsnetze) und der Immaterialgüterrechte (z.B. Zugang zu Datenbanken, Computerprogrammen und patentierten Erfindungen).

Details

Seiten
306
Jahr
2004
ISBN (Paperback)
9783631520864
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Immaterialgüterrecht Italien Europäische Union USA Kartellrecht Missbrauch von marktbeherrschender Stellung "Liberalisierung Privatisierung" Essential Facility Gewerblicher Rechtsschutz Zugangsverweigerung Antitrust
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. 305 S.

Biographische Angaben

Giuseppe Giudici (Autor:in)

Der Autor: Giuseppe Giudici wurde 1973 in Turin geboren. Nach dem Jurastudium in Turin und Augsburg promovierte er an der Universität Augsburg und legte seine Anwaltsprüfung in Turin ab.

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Titel: Die Anwendbarkeit der «essential-facilities»-Doktrin auf die Immaterialgüterrechte