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Gesetzliche Regelung und Praxis des verwaltungsrechtlichen Vertrages

Ein Vergleich zwischen dem deutschen und thailändischen Verwaltungsvertragsrecht

von Pensri Wongsaree (Autor:in)
©2004 Dissertation XIX, 276 Seiten

Zusammenfassung

In jüngerer Zeit hat das Verwaltungsvertragsrecht in zahlreichen Ländern erhebliche Entwicklungsschübe erfahren. Dieser Befund steht im Zusammenhang mit der Stärkung des Kooperationsprinzips im Verhältnis zwischen öffentlicher Verwaltung und Bürgern sowie der Suche nach neuen, staatsentlastenden Formen der Erledigung öffentlicher Aufgaben, und es gilt auch für außereuropäische Länder. Die Verfasserin zeigt in ihrer rechtsvergleichenden Untersuchung, dass der Verwaltungsvertrag in Thailand zunehmend in das Zentrum des Interesses der Verwaltungspraxis und der Verwaltungsrechtswissenschaft rückt. Wenngleich die 1999 verabschiedete thailändische Verwaltungsgerichtsordnung eine Definition des Verwaltungsvertrags enthält, fehlt bislang eine generelle Regelung. Auf der Grundlage einer Analyse der Rechtsprechung der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit unternimmt es die Verfasserin, das thailändische Verwaltungsvertragsrecht dogmatisch zu ordnen, wobei sie die Systematisierung und Dogmatik des deutschen Rechts dort nutzbar macht, wo sie eine Vergleichbarkeit feststellt. Die Untersuchung mündet in konkrete Vorschläge für eine Regelung des Verwaltungsvertragsrechts in Thailand.

Details

Seiten
XIX, 276
Jahr
2004
ISBN (Paperback)
9783631521755
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Thailand Öffentlich-rechtlicher Vertrag Rechtsvergleich Deutschland Frankreich Verwaltungsgerichtsbarkeit Service Public
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. XIX, 276 S.

Biographische Angaben

Pensri Wongsaree (Autor:in)

Die Autorin: Pensri Wongsaree, geborene Bhensardsaeng, wurde am 24.08.1961 in Bangkok geboren. Nach dem juristischen Studium an der Thammasat Universität Bangkok (LL.B.) arbeitete sie beim thailändischen Staatsrat. Zugleich schloss sie 1991 ihr Magisterstudium an der Thammasat Universität (LL.M.) ab. 1994/1995 studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Bonn (M.iur.comp.). Es folgten Tätigkeiten als Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Petitionsausschusses des thailändischen Staatsrats sowie beim Büro der 1999 neu errichteten Verwaltungsgerichtsbarkeit. 1999 begann sie ihr Promotionsstudium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, welches sie 2003 abschloss.

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Titel: Gesetzliche Regelung und Praxis des verwaltungsrechtlichen Vertrages