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Die Auswirkungen der Grundrechte / Menschenrechte für das Arbeitsrecht in Deutschland und England

von Jochen A. Keilich (Autor:in)
©2004 Dissertation 278 Seiten

Zusammenfassung

Bereits kurz nach dem In-Kraft-Treten des Grundgesetzes in Deutschland waren es praktische Fälle des Arbeitsrechts, die den Anlass zu einer Diskussion der Drittwirkung der Grundrechte im Privatrecht gaben. Vor allem die Überlegenheit des Arbeitgebers bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen sowie die fehlende umfassende Kodifikation des Arbeitsrechts führten dazu, dass die Rechtsprechung wesentliche Bereiche des deutschen Arbeitsrechts durch die Grundrechte ausgestaltet hat. In England fehlt diese Tradition an Arbeitnehmergrundrechten, da erst durch den Human Rights Act 1998 die gesetzliche Grundlage für eine innerstaatliche Anwendung von Menschenrechten geschaffen wurde. Das Gesetz nimmt auf die Europäische Menschenrechtskonvention Bezug, so dass die Straßburger Rechtsprechung Anhaltspunkte dafür gibt, wie die Rechte der Konvention innerstaatlich Anwendung auf das englische Arbeitsrecht finden können. Unter Berücksichtigung der für das Arbeitsrecht relevanten Rechte, dem Persönlichkeitsrecht, der Gleichbehandlung, der Meinungsfreiheit und der Koalitionsfreiheit, wird der Frage nachgegangen, inwieweit trotz der Unterschiede in der verfassungsrechtlichen Konzeption und der Umsetzung von Menschenrechten Gemeinsamkeiten bei den Auswirkungen dieser Rechte für das Arbeitsrecht bestehen.

Details

Seiten
278
Jahr
2004
ISBN (Paperback)
9783631523735
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Drittwirkung Arbeitsrecht Rechtsvergleich England Menschenrecht Grundrecht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. 278 S.

Biographische Angaben

Jochen A. Keilich (Autor:in)

Der Autor: Jochen A Keilich, geboren 1972 in Calw. Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main, Erstes juristisches Staatsexamen 1999. Anschließend Studium an der University of Exeter, LL.M. 2000. Referendariat in Wiesbaden und Frankfurt am Main, Zweites juristisches Staatsexamen 2002. Seit 2003 als Rechtsanwalt tätig.

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Titel: Die Auswirkungen der Grundrechte / Menschenrechte für das Arbeitsrecht in Deutschland und England