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FFH-Richtlinie

Ausweisungsverfahren, Schutzregime und ihre Auswirkungen auf die kommunale Bauleitplanung

von Tobias Kador (Autor:in)
©2004 Dissertation 196 Seiten

Zusammenfassung

Am 05. Juni 1992 wurde den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Richtlinie aus dem Bereich des Naturschutzes bekannt gemacht. Es handelte sich um die Richtlinie 92/43/EWG – die sogenannte FFH-Richtlinie zum Schutze der europäischen Naturressourcen. Lange Zeit ist die Bedeutung der FFH-Richtlinie in der Bundesrepublik Deutschland nicht ausreichend erkannt worden. Was die Schutzgebietsausweisung für die kommunale Bauleitplanung bedeutet, ist für die Gemeinden vielerorts völlig unklar. Die Situation der Stadt Medebach in Nordrhein-Westfalen stellt das Problem exemplarisch dar. Bei dem ausgewiesenen Schutzgebiet «Medebacher Bucht» im Hochsauerlandkreis handelt es sich um das zweitgrößte Gebiet in Nordrhein-Westfalen. Mit dieser Ausweisung ist fast das gesamte Stadtgebiet der Gemeinde Medebach mit Ausnahme der vorhandenen Bebauung in den zehn Ortsteilen als Schutzgebiet gekennzeichnet worden. Selbst rechtskräftig ausgewiesene Bebauungspläne sind überplant. Die Grenzen laufen quasi an den Häuserwänden entlang. In eine solche Situation gedrängt wirft die FFH-Richtlinie und ihre Umsetzung regelmäßig Fragen bei den betroffenen Gemeinden auf, die diese Untersuchung zu beantworten versucht.

Details

Seiten
196
Jahr
2004
ISBN (Paperback)
9783631525050
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Europäische Union Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie FFH-Richtlinie Natura 2000 Vogelschutzrichtlinie Medebacher Bucht Habitatschutz Verträglichkeitsprüfung Transformation Bauleitplanung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. 195 S.

Biographische Angaben

Tobias Kador (Autor:in)

Der Autor: Tobias Kador, Jahrgang 1968; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln; 1999 Assessorexamen in Bonn; 1999 bis 2001 Promotionsstipendium bei der Friedrich-Naumann-Stiftung; seit 2001 verschiedene Dozententätigkeiten; Publikationen im Bereich Arbeits-, Personal- und Internetrecht; von 2001 bis 2002 tätig als Rechtsanwalt; seit 2002 Richter; Promotion 2003.

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Titel: FFH-Richtlinie