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Die Ministeranrufung nach § 21 Abs. 4 S. 3 DSchG NW

von Monika Oberhansberg (Autor:in)
©2004 Dissertation 296 Seiten

Zusammenfassung

Die Ministeranrufung im nordrhein-westfälischen Denkmalschutzrecht ist ein Rechtsinstitut, das in dieser Form einmalig im deutschen Verwaltungsrecht ist. Inhalt der Arbeit ist eine empirische Aufarbeitung aller erfolgten Ministeranrufungen. Die Untersuchung folgt dabei einem interdisziplinären Ansatz. Als Instrument der Verwaltungsorganisation wird die Ministeranrufung aus rechtsdogmatischer, sozialwissenschaftlicher (Ministeranrufung als Instrument der Konfliktbewältigung), verwaltungswissenschaftlicher (Ministeranrufung als Steuerungsinstrument) und institutionenökonomischer Perspektive (Prinzipal-Agent-Ansatz und Transaktionskostenansatz) analysiert. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Ministeranrufung um ein funktionstaugliches Regelungsinstrument handelt.

Details

Seiten
296
Jahr
2004
ISBN (Paperback)
9783631525487
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Denkmalschutzgesetz Minister Zuständigkeit Denkmalschutzrecht Ministeranrufung Steuerungsinstrumente Reputation Nordrhein-Westfalen Konfliktmanagement
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. 295 S., zahlr. Abb. und Tab.

Biographische Angaben

Monika Oberhansberg (Autor:in)

Die Autorin: Monika Oberhansberg wurde 1977 in Bochum geboren; 1996-2001 Studium der Rechtswissenschaften in Münster; 2001 Erste juristische Staatsprüfung; 2001-2003 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Kommunalwissenschaftlichen Institut der Universität Münster; ab 2003 Rechtsreferendarin in Hamburg; Promotion 2003.

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Titel: Die Ministeranrufung nach § 21 Abs. 4 S. 3 DSchG NW