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Neue Ansätze im Anlegerschutz durch die Ad-hoc-Publizität des § 15 WpHG

von Stefan Hahn (Autor:in)
©2004 Dissertation XXXIV, 306 Seiten

Zusammenfassung

Der Autor nimmt unter der Prämisse eines wirksamen Anlegerschutzes eine Neukonzeptionierung des Anlegerbegriffes und eine Neuverortung der Ad-hoc-Publizität im Rahmen der Unternehmenspublizität vor. Auf dieser Grundlage entwickelt er Grundsätze ordnungsgemäßer Ad-hoc-Publizität, die als dogmatischer Überbau zu § 15 WpHG den systemischen Schwächen der Ad-hoc-Publizität des § 15 WpHG entgegentreten sollen. Anhand dieser Grundsätze ordnungsgemäßer Ad-hoc-Publizität erfolgt eine umfassende Evaluation des § 15 WpHG und des Enforcements im Bereich der Ad-hoc-Publizität. Im Vordergrund stehen dabei die Anwendbarkeit des § 15 WpHG auf ökonomische Sachverhalte wie die Pro-Forma-Kennzahlen, das Enforcement durch die BAFin und die Möglichkeit einer externen Prüfung der Ad-hoc-Publizität.

Details

Seiten
XXXIV, 306
Jahr
2004
ISBN (Paperback)
9783631527450
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Ad-hoc-Publizität Ad-hoc-Mitteilung Unternehmenspublizität USA Sanktionsrecht Kapitalmarktrecht Anlegerschutz
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. XXXIV, 306 S., 5 Abb.

Biographische Angaben

Stefan Hahn (Autor:in)

Der Autor: Stefan Hahn wurde 1974 in Saarbrücken geboren. Er begann 1995 das Studium der Rechtswissenschaften und das Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität des Saarlandes. 2000 legte er das Erste juristische Staatsexamen ab, 2002 erwarb er den Titel Dipl.-Kfm. Der Autor war studienbegleitend mehrere Jahre für eine juristische Serviceeinrichtung tätig. Er begann 2001 sein Promotionsvorhaben am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität des Saarlandes bei Professor Dr. Dr. Dr. h.c. Michael Martinek. Seit Anfang 2003 ist der Autor Referendar am OLG Düsseldorf/LG Krefeld.

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Titel: Neue Ansätze im Anlegerschutz durch die Ad-hoc-Publizität des § 15 WpHG