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Auswirkungen der Schuldrechtsreform auf die Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen und auf Aufhebungsverträge

von Linus Zeller-Müller (Autor:in)
©2004 Dissertation 324 Seiten

Zusammenfassung

Die Schuldrechtsreform hat erhebliche Auswirkungen für das Arbeitsrecht mit sich gebracht: So unterfallen nunmehr Formulararbeitsverträge den Vorschriften der §§ 305 ff. BGB. Die Arbeit untersucht u.a., ob Formulararbeitsverträge am Maßstab von Tarifverträgen zu messen sind (§ 310 Abs. 4 S. 3 BGB). Auch wird die umstrittene Frage erörtert, ob der Arbeitnehmer beim Abschluss eines Arbeits- oder Aufhebungsvertrags als Verbraucher i.S.v. § 13 BGB handelt. Neben der Untersuchung, ob und wie die Klauselverbote der §§ 308, 309 BGB auf Arbeitsverträge anwendbar sind, werden weitere gängige Vertragsklauseln am Maßstab des § 307 BGB gemessen. Schließlich wird ein etwaiges Widerrufsrecht des Arbeitnehmers nach § 312 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB (analog) beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags untersucht.

Details

Seiten
324
Jahr
2004
ISBN (Paperback)
9783631527948
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Arbeitsvertrag Inhaltskontrolle Aufhebungsverträge Widerrufsrecht Schuldrechtsreform
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. 324 S.

Biographische Angaben

Linus Zeller-Müller (Autor:in)

Der Autor: Linus Zeller-Müller, geboren 1975 in Rain (am Lech), studierte von 1995 bis 1999 an der Universität Augsburg Rechtswissenschaften. Im Anschluss an die Erste Juristische Staatsprüfung war er von 2000 an als Rechtsreferendar in Augsburg und München bei verschiedenen Gerichten, Behörden und Rechtsanwaltskanzleien tätig. Mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2002 beendete er das Referendariat. Nach Anfertigung der Dissertation trat er 2003 in die bayerische Finanzverwaltung ein. Seit 2003 absolviert er die Steuerausbildung für den höheren Dienst mit Studien an der Bundesfinanzakademie in Brühl (Rheinland) und der praktischen Einweisung beim Finanzamt Augsburg-Stadt.

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Titel: Auswirkungen der Schuldrechtsreform auf die Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen und auf Aufhebungsverträge