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Ein neues DRSC?

Zur Weiterführung der Zuständigkeiten des DRSC als privatverbandliches Gremium für den handelsrechtlichen Einzelabschluss

von Carsten Buchholz (Autor:in)
©2004 Dissertation XXIV, 292 Seiten

Zusammenfassung

Privatverbandlich entwickelte Rechnungslegungsstandards gewinnen über die IAS auch für die deutsche handelsrechtliche Rechnungslegung immer stärker an Bedeutung. Neben dem materiellen Inhalt der Standards betrifft dies zunehmend auch die Art ihrer Entwicklung. Hier trifft das privatverbandliche angelsächsische Modell auf die deutsche Charakterisierung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung als Rechtsnormen. Eine Weiterführung der Zuständigkeiten des DRSC auf den handelsrechtlichen Einzelabschluss erscheint nur zulässig, sofern eine privatverbandliche Selbstregulierung eine rechtliche Gestaltungsalternative für den sich entlastenden Staat darstellt. Ziel der Untersuchung ist es daher, neben einer Darstellung der Gemeinwohlbeiträge privatverbandlicher Standardisierungen die Voraussetzungen für eine Beschränkung des Staates auf seine Auffangverantwortung herauszuarbeiten. Hieran schließt sich eine Betrachtung der rechtlichen Möglichkeiten zur Übernahme der Standards in den allgemeinen Rechtskreis an, da hiervon deren Akzeptanz entscheidend abhängen wird. Das Thema muss durch die europäische Dimension ergänzt werden, da bei einer Zuständigkeit des EuGH für die Auslegung der §§ 238-263 HGB die Bedeutung eines veränderten DRSC geschmälert wäre.

Details

Seiten
XXIV, 292
Jahr
2004
ISBN (Paperback)
9783631531808
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutsches Rechnungslegungs-Standards Committee Einzelabschluss Europäische Union Harmonisierung Rechnungslegung Handelsrecht Rechnungslegungsharmonisierung DRSC
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. XXIV, 292 S., 2 Tab.

Biographische Angaben

Carsten Buchholz (Autor:in)

Der Autor: Carsten Buchholz wurde 1970 in Berlin geboren und studierte von 1991 bis 1996 Wirtschaftswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Von 1999 bis 2004 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Betriebswirtschaftliche Prüfungs- und Steuerlehre am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der FU Berlin. Die Promotion erfolgte 2004.

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Titel: Ein neues DRSC?