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Die Garantieklage im italienischen Zivilprozeßrecht

von Jürgen Korf (Autor:in)
©2004 Dissertation 258 Seiten

Zusammenfassung

In Zivilprozessen kann sich die Notwendigkeit ergeben, weitere Personen, gegen die Kläger oder Beklagter für den Fall des Prozeßverlustes Regreßansprüche geltend zu machen beabsichtigen, in das Verfahren zu integrieren. Das deutsche Recht erlaubt eine Streitverkündung, überläßt die Entscheidung über den Regreßanspruch allerdings einem neuen, zweiten Prozeß. Der italienische Zivilprozeß gibt den Parteien dagegen die Möglichkeit, Dritte durch eine Garantieklage in das laufende Verfahren hineinzuziehen. Auf diese Weise entstehen Mehrparteienprozesse, in denen über sämtliche Ansprüche der Beteiligten untereinander einheitlich entschieden wird. Diese Arbeit untersucht zunächst die Stellung der Garantieklage im Drittbeteiligungssystem des italienischen Zivilprozeßrechts und analysiert danach ihre Funktionsweise und ihre Auswirkungen im deutsch-italienischen Rechtsverkehr. Nach einem Vergleich mit dem deutschen Streitverkündungsmodell wird abschließend die Frage erörtert, ob sich die Aufnahme der Garantieklage in das deutsche Zivilprozeßrecht empfiehlt.

Details

Seiten
258
Jahr
2004
ISBN (Paperback)
9783631532706
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rechtsvergleich Deutschland Garantieklage Zivilprozess Garantieurteile Streitverkündung deutsch-italienischer Rechtsverkehr Italien
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. 257 S.

Biographische Angaben

Jürgen Korf (Autor:in)

Der Autor: Jürgen Korf wurde 1965 in Krefeld geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg im Breisgau und München. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er in Hamburg und ist dort seit 1997 als Rechtsanwalt tätig.

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Titel: Die Garantieklage im italienischen Zivilprozeßrecht