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Die Maßgeblichkeit von Art. 49 EG für nationale rundfunkpolitische Ordnungsentscheidungen unter besonderer Berücksichtigung von Art. 151 EG

Eine Untersuchung am Beispiel öffentlich-rechtlicher Spartenkanäle

von Christine Jury (Autor:in)
©2005 Dissertation 478 Seiten

Zusammenfassung

Vor dem Hintergrund eines gesteigerten Problembewusstseins für vertikale Kompetenzabgrenzungen sowie einer fehlenden EG-rechtlichen Rundfunkkompetenz werden immer wieder Übergriffe der EG in die nationale Rundfunkhoheit beklagt. In diesem Kontext untersucht diese Arbeit die Maßgeblichkeit des EG-Rechts für nationale rundfunkpolitische Ordnungsentscheidungen am Beispiel deutscher gebührenfinanzierter Spartenkanäle. Unter Berücksichtigung der neueren EuGH-Rechtsprechung erweist sich dabei das EG-Beihilferegime für die fragliche Gebührenfinanzierung als nicht einschlägig. Die Anwendung des somit erst zum Zuge kommenden Art. 49 EG beinhaltet jedoch kein, wie zuweilen befürchtet, «Danaergeschenk» für die nationalen Rundfunkordnungen: Art. 151 EG stellt – als Kehrseite einer schmalen Kompetenzübertragung – eine Souveränitätsreserve zugunsten des mitgliedstaatlichen Rundfunksektors dar. Den materiellen Zusatzgehalten des Art. 151 EG ist im Rahmen der Rechtfertigungs- bzw. Verhältnismäßigkeitsprüfung von Eingriffen in die Dienstleistungsfreiheit im Wege der Herstellung vertikaler praktischer Konkordanz Rechnung zu tragen.

Details

Seiten
478
Jahr
2005
ISBN (Paperback)
9783631534373
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Europäische Union Mitgliedsstaaten Europäisches Beihilferecht Kulturkompetenz Kulturbegriff Rundfunkhoheit Spartenkanäle Kompetenzabgrenzung Dienstleistungsfreiheit Europäische Dienstleistungsfreiheit Rundfunkrecht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. 478 S.

Biographische Angaben

Christine Jury (Autor:in)

Die Autorin: Christine Jury studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Frankfurt am Main, Genf und Bonn. Nach weiteren Ausbildungsstationen in Johannesburg, Mainz und Berlin arbeitete sie nach ihrem Zweiten Staatsexamen für mehrere Jahre als Syndikusanwältin in der Medienindustrie. Nach einem Promotionsstudium an der Universität Mainz ist sie heute als Rechtsanwältin tätig.

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Titel: Die Maßgeblichkeit von Art. 49 EG für nationale rundfunkpolitische Ordnungsentscheidungen unter besonderer Berücksichtigung von Art. 151 EG