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Die Zulässigkeit medizinischer Forschung mit einwilligungsunfähigen Personen und ihre verfassungsrechtlichen Grenzen

Eine Untersuchung der Rechtslage in Deutschland und rechtsvergleichenden Elementen

von Barbara Eck (Autor:in)
©2005 Dissertation XVI, 376 Seiten
Reihe: Recht und Medizin, Band 75

Zusammenfassung

Gegenstand dieser Arbeit sind die Grenzen der Zulässigkeit medizinischer Forschung mit einwilligungsunfähigen Personen. Diese Grenzen ergeben sich aus dem Grundgesetz und werden insbesondere durch die Menschenwürde der Betroffenen gezogen. Ziel dieser Untersuchung, die auch eine vergleichende Betrachtung der Rechtslage in Australien und in der Schweiz enthält, ist die Erstellung eines Regelungsentwurfs, der dazu beitragen soll, die bestehenden Lücken der gesetzlichen Regelung medizinischer Forschung in Deutschland zu beseitigen. Der Entwurf trägt dabei dem besonderen Konflikt zwischen dem Bedarf an Forschung einerseits und dem Interesse der betroffenen Personengruppen an einem umfassenden Schutz ihrer Würde andererseits Rechnung.

Details

Seiten
XVI, 376
Jahr
2005
ISBN (Paperback)
9783631535066
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Medizin Forschung Rechtsvergleich Australien klinische Prüfung Menschenwürde Selbstbestimmungsrecht Einwilligungsfähigkeit Heilbehandlung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. XVI, 376 S.

Biographische Angaben

Barbara Eck (Autor:in)

Die Autorin: Barbara Eck studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg, wo sie ihr Erstes juristisches Staatsexamen im Jahre 1998 absolvierte. Im Rahmen eines anschließenden Master of Comparative Law-Studiengangs der Universitäten Mannheim und Adelaide, Australien, studierte sie ein Semester an der University of Adelaide. Ihre Referendarzeit verbrachte sie in Darmstadt, wo sie 2003 ihr Zweites juristisches Staatsexamen bestand. Seit 2004 arbeitet die Autorin als Rechtsanwältin in München.

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Titel: Die Zulässigkeit medizinischer Forschung mit einwilligungsunfähigen Personen und ihre verfassungsrechtlichen Grenzen