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Die Haftung eintretender Gesellschafter für die Altverbindlichkeiten der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

von Jörg-Andreas Weber (Autor:in)
©2005 Dissertation XVI, 296 Seiten

Zusammenfassung

Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 7.4.2003 (BGHZ 154, 370) festgestellt, daß der in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eintretende Gesellschafter – entsprechend der für die Offene Handelsgesellschaft in § 130 HGB getroffenen Regelung – grundsätzlich auch persönlich und als Gesamtschuldner mit den Altgesellschaftern für die vor seinem Eintritt begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft einzustehen hat. Damit ist der Senat von seiner bisherigen Rechtsprechung (BGHZ 74, 240) abgewichen. Die vom II. Senat und vom Schrifttum für die analoge Anwendung von § 130 HGB auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts angeführten Argumente und die dazu vorgetragenen Gegenargumente werden in der Arbeit kritisch überprüft.

Details

Seiten
XVI, 296
Jahr
2005
ISBN (Paperback)
9783631535356
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Gesellschafter Haftung Gesellschaft bürgerlichen Rechts Altverbindlichkeiten Gäubiger Gesellschaftsschulden Personengesellschaft
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. XVI, 296 S.

Biographische Angaben

Jörg-Andreas Weber (Autor:in)

Der Autor: Jörg-Andreas Weber, 1978 in Marburg geboren, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg im Breisgau. Nach dem Referendariat am Landgericht Baden-Baden promovierte er am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Deutsches und Europäisches Bank- und Kapitalmarktrecht an der Universität Gießen. Er ist seit Mitte 2004 Rechtsanwalt in Freiburg im Breisgau.

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Titel: Die Haftung eintretender Gesellschafter für die Altverbindlichkeiten der Gesellschaft bürgerlichen Rechts