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Die zivilrechtliche Verantwortlichkeit für Verstöße gegen die Ad-hoc-Publizitätspflicht gemäß § 15 WpHG

von Oliver Mörsdorf (Autor:in)
©2006 Dissertation 274 Seiten

Zusammenfassung

Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob und in welchem Ausmaß Emittenten von Wertpapieren und deren Organmitglieder bei unterlassenen oder fehlerhaften Veröffentlichungen gemäß § 15 WpHG den hierdurch geschädigten Anlegern auf Ausgleich der von diesen erlittenen Kursverluste haften. Ausgehend von einer einführenden Darstellung der Ad-hoc-Publizitätspflicht als solcher erfolgt zunächst eine Auseinandersetzung mit Notwendigkeit und Zielen einer zivilrechtlichen Haftung in diesem Bereich. Der Autor gelangt dabei – auch unter Einbeziehung rechtsvergleichender und rechtsökonomischer Aspekte – zu dem Schluss, dass für eine zivilrechtliche Haftung bei Verstößen gegen die Pflicht zur Ad-hoc-Publizität ein starkes Bedürfnis besteht. Es folgt eine eingehende Betrachtung der im deutschen Recht hierzu existierenden Regelungen vor und nach dem In-Krafttreten des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes. In diesem Zusammenhang werden zahlreiche Auslegungsfragen der maßgeblichen Haftungstatbestände untersucht, wobei nicht nur die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Haftung, sondern auch Fragen der Kausalität und des ersatzfähigen Schadens einschließlich der hiermit verbundenen Beweisfragen thematisiert werden. Abschließend erfolgt eine Untersuchung der Notwendigkeit einer gebündelten Anspruchsdurchsetzung und der hierzu seitens des Gesetzgebers und der Literatur erwogenen Reformkonzepte.

Details

Seiten
274
Jahr
2006
ISBN (Paperback)
9783631536742
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Schadensberechnung Deutschland Ad-hoc-Publizität Haftung Schaden Kursschwankung Kapitalmarktrecht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. 274 S.

Biographische Angaben

Oliver Mörsdorf (Autor:in)

Der Autor: Oliver Mörsdorf, geboren 1972 in Bad Soden am Taunus; Studium der Rechtswissenschaften in Trier, Maastricht und Köln; Erstes Staatsexamen 1999 in Köln; Zweites Staatsexamen 2001 in Düsseldorf; seit 2001 Rechtsanwalt für den Bereich Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht bei einer internationalen Rechtsanwaltssozietät in Köln; Promotion 2004.

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Titel: Die zivilrechtliche Verantwortlichkeit für Verstöße gegen die Ad-hoc-Publizitätspflicht gemäß § 15 WpHG