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Die Berücksichtigung und Gewichtung der Interessen der Arbeitsvertragsparteien im Rahmen des kollektiven und allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers

von Tobias Schommer (Autor:in)
©2005 Dissertation 162 Seiten
Reihe: Zivilrechtliche Schriften, Band 42

Zusammenfassung

Die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach Ablauf der Kündigungsfrist ist die bedeutendste Maßnahme des vorläufigen Bestandsschutzes von Arbeitsverhältnissen. Da eine unterlassene Beschäftigung ebenso wenig nachgeholt werden kann, wie eine unberechtigte Weiterbeschäftigung ungeschehen gemacht werden kann, kommt dem Interessenausgleich als Grundlage für die Entscheidung über die Weiterbeschäftigung die entscheidende Bedeutung zu. In der Interessenabwägung liegt bisher der Schwachpunkt, weil weithin lediglich Abwägungsergebnisse präsentiert werden, die mangels näherer Begründung und Präzisierung zu inakzeptablen Rechtsunsicherheiten führen. Der Autor stellt die Interessenabwägung auf ein rechtssicheres Podest, indem er untersucht, wo überhaupt Raum für eine Interessenabwägung gegeben ist, die konkret geschützten Interessen feststellt und die Grundsätze für deren Gewichtung erarbeitet.

Details

Seiten
162
Jahr
2005
ISBN (Paperback)
9783631536926
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Weiterbeschäftigungsanspruch Kündigungsschutz Vorläufiger Weiterbeschäftigungsanspruch § 102 Abs. 5 BetrVG Grosser Senat BAG Arbeitsverhältnis Deutschland Interessenabwägung Bestandsschutz
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. 162 S.

Biographische Angaben

Tobias Schommer (Autor:in)

Der Autor: Tobias Schommer wurde 1969 in Hamburg geboren. Er studierte von 1990 bis 1995 Rechtswissenschaften an den Universitäten zu Kiel und Freiburg im Breisgau. Nach dem Referendariat in Hamburg war er zunächst als Syndikusanwalt eines norddeutschen Arbeitgeberverbandes tätig. Seit 2000 arbeitet der Autor als Rechtsanwalt in Hamburg. Seine Promotion schloss er 2004 ab.

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Titel: Die Berücksichtigung und Gewichtung der Interessen der Arbeitsvertragsparteien im Rahmen des kollektiven und allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers