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Aufgedrängte Nothilfe, Notwehr und Notwehrexzess

von Rouven Seeberg (Autor:in)
©2005 Dissertation 246 Seiten

Zusammenfassung

Rechtsprechung und herrschende Lehre halten eine aufgedrängte Nothilfe grundsätzlich für rechtswidrig. Ein Nothelfer darf danach einen Angegriffenen nicht gegen dessen Willen vor einem Angreifer verteidigen. Untersuchungsgegenstand der Arbeit ist, ob dieses Ergebnis mit den Grundgedanken des § 32 StGB übereinstimmt. Es wird aufgezeigt, dass eine Anbindung der Nothilfe an den Willen des Angegriffenen Schwierigkeiten bereitet, wenn der Rechtfertigungsgrund des § 32 StGB sowohl mit dem Individualschutz des Angegriffenen als auch mit präventiven Gesichtspunkten wie der Verteidigung der Rechtsordnung begründet wird. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass Notwehr und Nothilfe durchaus individualistisch erklärt werden können. Aus diesem Grund kann der Wille des Angegriffenen bei der Nothilfebefugnis Dritter in Einzelfällen berücksichtigt werden und eine aufgedrängte Nothilfe rechtswidrig sein. Nach der ratio legis des § 33 StGB ist eine solche Nothilfe aber nicht zu bestrafen, wenn sich der Nothelfer aus Furcht um den Angegriffenen dazu hinreißen lässt, den Angegriffenen gegen dessen Willen zu verteidigen und dabei die Rechtsgüter des Angreifers verletzt.

Details

Seiten
246
Jahr
2005
ISBN (Paperback)
9783631538241
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Notwehr Nothilfe Rechtfertigung Einwilligung aufgedrängte Nothilfe Nothelfer Notwehrexzess
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. 245 S.

Biographische Angaben

Rouven Seeberg (Autor:in)

Der Autor: Rouven Seeberg wurde 1977 in Lehrte geboren. 1998 nahm er das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen auf und arbeitete dort von 2000 bis 2004 als Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Medizinrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung. Nach der Ersten juristischen Staatsprüfung 2003 absolvierte der Autor sein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig. Die Promotion erfolgte 2004 an der Universität Göttingen.

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Titel: Aufgedrängte Nothilfe, Notwehr und Notwehrexzess