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Die Verknüpfung von europäischem und nationalem Recht bei der Gründung einer Societas Europaea (SE)

Dargestellt am Beispiel der Gründung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft nach Art. 2 Abs. 3, 35 f. SE-VO in Deutschland, England und Spanien

von Irka Zöllter-Petzoldt (Autor:in)
©2005 Dissertation XXXI, 214 Seiten

Zusammenfassung

Das Regelungskonzept der Societas Europaea wurde wegen der zahlreichen Verweise auf das nationale Recht des jeweiligen Sitzstaates der Gesellschaft vielfach kritisiert. Auf diese Weise stünde die Supranationalität der Gesellschaft in Frage, zudem werfe das Ineinandergreifen der verschiedenen Regelungsebenen zahlreiche Friktionen auf. Diese Arbeit untersucht detailliert, wie groß die Unterschiede zwischen der deutschen, englischen und spanischen Rechtsordnung im Bereich der Gründung der Gesellschaft tatsächlich sind. Das Gründungsrecht gilt als Folge der Ersten und Zweiten gesellschaftsrechtlichen Richtlinie als harmonisiert. Nach dieser Bestandsaufnahme wird auf den Beitrag eingegangen, den die europäische Judikative zu weiterer Rechtsangleichung im Recht der SE leisten kann, ohne in die Zuständigkeiten der mitgliedstaatlichen Gerichte einzugreifen. Schließlich wird der Frage nachgegangen, ob ein Bedarf nach weiterer legislativer Rechtsangleichung besteht.

Details

Seiten
XXXI, 214
Jahr
2005
ISBN (Paperback)
9783631538531
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Tochtergesellschaft Europäische Aktiengesellschaft Spanien England Societas Europaea SE Aktienrecht Grossbritannien Unternehmensgründung Aktiengesellschaft
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. XXXI, 214 S.

Biographische Angaben

Irka Zöllter-Petzoldt (Autor:in)

Die Autorin: Irka Zöllter-Petzoldt, geboren 1976 in Sangerhausen, studierte Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin und an der University of East Anglia, Norwich (Großbritannien). Ihre Promotion, die im Rahmen des Graduiertenkollegs Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin erfolgte, schloss sie 2004 ab.

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Titel: Die Verknüpfung von europäischem und nationalem Recht bei der Gründung einer Societas Europaea (SE)