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Hoheitsrechtliche Streitigkeiten zwischen den Kölner Erzbischöfen und der Stadt Köln auf Grundlage reichskammergerichtlicher Verfahren des 16. und 17. Jahrhunderts

von Kathrin Dirr (Autor:in)
©2005 Dissertation 200 Seiten
Reihe: Rechtshistorische Reihe, Band 313

Zusammenfassung

Gegenstand der Untersuchung ist die Rechtsstellung der Stadt Köln gegenüber den Kölner Erzbischöfen. Zu diesem Zweck werden anhand reichskammergerichtlicher Verfahren des 16. und 17. Jahrhunderts die Streitpunkte der Parteien aufgezeigt und einer inhaltlichen Analyse unterzogen. Es wird ein Überblick über das in den zugrundegelegten Verfahren streitige Vorbringen der Parteien für und gegen die reichsunmittelbare Stellung der Stadt gegeben. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Frage nach der Jurisdiktionshoheit im Kölner Burgbann. Die Rechtsauffassung des Reichskammergerichts wird anhand von Urteilen und Mandatsbefehlen herausgearbeitet. Obwohl die Argumentation der Erzbischöfe stets in sich schlüssig und überzeugend, die der Stadt hingegen zum Teil widersprüchlich war, erkannte das Reichskammergericht die reichsunmittelbare Stellung der Stadt und deren Jurisdiktionsgewalt im Kölner Burgbann an.

Details

Seiten
200
Jahr
2005
ISBN (Paperback)
9783631539835
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kaiserreich Neuzeit Reichsgericht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. 199 S., 1 Abb., 4 Graf., zahlr. Tab.

Biographische Angaben

Kathrin Dirr (Autor:in)

Die Autorin: Kathrin Dirr nahm 1996 das Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum auf, welches sie 2001 mit der Ersten juristischen Staatsprüfung beendete. Im Anschluss daran war sie zunächst als wissenschaftliche Hilfskraft, dann als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht der Ruhr-Universität Bochum tätig. 2003 trat die Autorin in den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Bochum ein.

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Titel: Hoheitsrechtliche Streitigkeiten zwischen den Kölner Erzbischöfen und der Stadt Köln auf Grundlage reichskammergerichtlicher Verfahren des 16. und 17. Jahrhunderts