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Das Mandat des Betriebsrats zur Beschäftigungsförderung und -sicherung im Betrieb

von Saskia Schneider (Autor:in)
©2005 Dissertation LXII, 201 Seiten

Zusammenfassung

Seit Inkrafttreten des Betriebsverfassungsreformgesetzes am 28.07.2001 hat der Betriebsrat ein ausdrücklich normiertes Mandat zur Beschäftigungsförderung und -sicherung inne. Mit Hilfe neuer Mitwirkungsbefugnisse soll der Betriebsrat einen Beitrag bei der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit leisten können. Zentrale Frage ist daher, ob die Beschäftigungsförderung und -sicherung durch den Betriebsrat ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit darstellt. Zur Beantwortung dieser Frage werden in dieser Arbeit die zum Zweck der Beschäftigungsförderung und -sicherung neu in das Betriebsverfassungsgesetz eingefügten Vorschriften umfassend untersucht. Als Einstieg in die Untersuchung dient eine kurze Einführung in die Thematik sowie ein Überblick über diese Vorschriften. Anschließend erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Betriebsverfassungsreform inklusive einer Problemanalyse zu den Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem neuen beschäftigungspolitischen Mandat des Betriebsrats stellen. Sodann werden die einzelnen Mitwirkungsrechte nach Inhalt und Umfang auf ihre Beschäftigungswirksamkeit überprüft.

Details

Seiten
LXII, 201
Jahr
2005
ISBN (Paperback)
9783631540633
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Mitwirkung Beschäftigungswirksame Massnahme Mitwirkungsbefugniss Beschäftigungsförderung Betriebsrat
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. LXII, 201 S.

Biographische Angaben

Saskia Schneider (Autor:in)

Die Autorin: Saskia Schneider, geboren 1977 in Aachen, studierte ab 1997 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln, wo sie 2002 das Erste juristische Staatsexamen ablegte. Von 1999 bis 2004 war sie bei einem Notariat, von 2002 bis 2003 bei einer Rechtsanwaltskanzlei in Köln tätig. 2004 promovierte die Autorin an der Universität zu Köln und begann ihre Referendarausbildung in Aachen.

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Titel: Das Mandat des Betriebsrats zur Beschäftigungsförderung und -sicherung im Betrieb