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Der triftige Grund in der Besitzstandsschutzrechtsprechung des Ruhegeldsenats des Bundesarbeitsgerichts

Zur Übertragbarkeit der wirtschaftlichen Lage iSd § 16 BetrAVG

von Nicolas Rößler (Autor:in)
©2006 Dissertation LXIV, 289 Seiten

Zusammenfassung

Die demographische Entwicklung der Gesellschaft hat Betriebsrenten in Deutschland zu einem wesentlichen Bestandteil der Grundversorgung im Alter werden lassen. Arbeitgeber, die Versorgungszusagen erteilen, müssen frühzeitig erkennen können, unter welchen Bedingungen sie kürzend in diese Zusagen eingreifen können. Diese Arbeit analysiert die Möglichkeiten, bei wirtschaftlicher Schlechtlage in den Besitzstand der so genannten zeitanteilig erdienten dienstzeitunabhängigen Dynamik einzugreifen. Die Rechtsprechung des BAG zu einem dafür erforderlichen triftigen Grund wird umfassend analysiert. Anschließend wird der triftige Grund als eigenständige Eingriffsstufe bestimmt. Abschließend bietet die Arbeit Ansätze zur Entwicklung eines Modells zur Berechnung dieser Eingriffsgrenze an.

Details

Seiten
LXIV, 289
Jahr
2006
ISBN (Paperback)
9783631541111
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Rechtsprechung Betriebliche Altersversorgung Bestandsschutz Betriebliche Altersvorsorge Arbeitsrecht Betriebsrenten Anpassung Bundesarbeitsgericht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. LXIV, 289 S.

Biographische Angaben

Nicolas Rößler (Autor:in)

Der Autor: Nicolas Rößler wurde 1973 geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Mainz (1992-1998) und arbeitete als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer Unternehmensberatung in Wiesbaden. Nach dem Referendariat (1998-2000) arbeitete er bis 2002 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer international führenden Sozietät in Frankfurt am Main. Von 2000 bis 2001 absolvierte der Autor ein LL.M. Programm an der US-amerikanischen University of Notre Dame. Seit 2004 ist er als Rechtsanwalt bei einer US-amerikanischen Sozietät in Frankfurt am Main im Bereich Employment/Pensions/Benefits tätig.

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Titel: Der triftige Grund in der Besitzstandsschutzrechtsprechung des Ruhegeldsenats des Bundesarbeitsgerichts