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Friedenswahlen in der Sozialversicherung

Insbesondere Untersuchungen zu den Entscheidungsfreiräumen der Sozialversicherungsträger und ihrer Verbände

von Astrid Windels-Pietzsch (Autor:in)
©2006 Dissertation XXXIV, 161 Seiten

Zusammenfassung

Gemäß § 46 Abs. 3 SGB IV ist es zulässig, dass die Sozialwahlen als Friedenswahlen durchgeführt werden. Die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der Versicherungsträger gelten als gewählt, wenn es aufgrund geringer Bewerberzahlen an einer Auswahlmöglichkeit für die Wahlberechtigten fehlt. Ziel der Untersuchung ist es, die Vereinbarkeit dieser Regelung mit den Vorgaben von Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG zu überprüfen. Hierzu werden die Entscheidungsfreiräume in den einzelnen Zweigen des Sozialversicherungssystems sowie auf Verbandsebene dargestellt. Besonderes Interesse gilt hierbei den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei Krankheit, die in hohem Maße von den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses bestimmt werden. Die Untersuchungen führen zu dem Ergebnis, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, Sozialwahlen als Friedenswahlen durchzuführen.

Details

Seiten
XXXIV, 161
Jahr
2006
ISBN (Paperback)
9783631545478
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Sozialwahl Sozialversicherungswahlen Sozialversicherungsträger Rentenversicherung Unfallversicherungsträger Bundesausschuss
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. XXXIV, 161 S.

Biographische Angaben

Astrid Windels-Pietzsch (Autor:in)

Die Autorin: Astrid Windels-Pietzsch; Studium der Zahnheilkunde in Münster; 1984 Promotion am Institut für Rechtsmedizin der Universität Münster; 1987-1998 Vertragszahnärztin in Bochum; 1998-2002 Studium der Rechtswissenschaften in Bochum; 2003-2005 Referendariat; seit 2005 Rechtsanwältin in Düsseldorf.

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Titel: Friedenswahlen in der Sozialversicherung