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Das Verhältnis von Anfechtungsklage und Spruchverfahren

Eine Untersuchung ausgehend von den §§ 210, 212 UmwG unter schwerpunktmäßiger Berücksichtigung von BGHZ 146, 179 – "MEZ</I> und BGH ZIP 2001, 412 – "Aqua Butzke</I>

von Lorenz Holler (Autor:in)
©2006 Dissertation 344 Seiten

Zusammenfassung

Anfechtungsklage und Spruchverfahren sind gleichermaßen Gegenstand der aktuellen gesellschaftsrechtlichen Diskussion. Während sich das Spruchverfahren zunehmender Beliebtheit erfreut, sieht sich die Anfechtungsklage verstärkter Kritik ausgesetzt. So läßt sich in der rechtspolitischen Diskussion ein regelrechter Trend in Richtung Einschränkung der Anfechtungsklage zugunsten der Ausweitung des Spruchverfahrens beobachten. In seinen beiden Urteilen BGHZ 146, 179 – MEZ und BGH ZIP 2001, 412 – Aqua Butzke zum Recht des Formwechsels (§§ 210, 212 UmwG) hat der Bundesgerichtshof zwei zentrale Aspekte dieser aktuellen rechtspolitischen Überlegungen angesprochen: Den Ausschluß der Anfechtungsklage zugunsten des Spruchverfahrens für die Rüge kompensationsleistungsbezogener Informationsrechtsverletzungen sowie für die Rüge der zu hoch bemessenen Kompensationsleistung. Vor dem Hintergrund dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung untersucht der Verfasser das Verhältnis von Anfechtungsklage und Spruchverfahren anhand der §§ 210, 212 UmwG sowie der umwandlungs- und aktiengesetzlichen Paralleltatbestände der §§ 14 Abs. 2, 15 Abs. 1, 32, 34 UmwG, §§ 304 Abs. 3, 305 Abs. 5, § 320b Abs. 2 und § 327f Abs. 1 AktG.

Details

Seiten
344
Jahr
2006
ISBN (Paperback)
9783631550908
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Anfechtungsklage Spruchverfahren Aktiengesellschaft Umwandlungsrecht UMAG Informationsrechtsverletzung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2006. 344 S.

Biographische Angaben

Lorenz Holler (Autor:in)

Der Autor: Lorenz Holler, geboren 1974 in Bielefeld; Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn sowie an der Université de Caen Basse-Normandie (Frankreich); 2001 Erstes juristisches Staatsexamen am Oberlandesgericht Köln; 2005 Zweites juristisches Staatsexamen am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg; seit 2005 als Rechtsanwalt in Hamburg tätig.

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Titel: Das Verhältnis von Anfechtungsklage und Spruchverfahren