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Das Strafbefehlsverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 408a StPO)

Eine kritische Untersuchung und Analyse

von Alexander Vivell (Autor:in)
©2006 Dissertation 282 Seiten

Zusammenfassung

Durch das StVÄG 1987 wurde mit § 408a StPO eine neuartige Form des Vorgehens im Wege des Strafbefehlsverfahrens eingefügt. Danach ist der Erlass eines Strafbefehls auch nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft möglich; es kann also noch im Hauptverfahren ein Übergang in das Strafbefehlsverfahren erfolgen. Die Einführung dieser nachträglichen Übergangsmöglichkeit soll dabei nach Vorstellung des Gesetzgebers in Fällen so genannter stecken gebliebener Verfahren zu einer schnelleren und einfacheren Verfahrenserledigung beitragen. Diese Arbeit setzt sich einerseits in rechtstheoretischer Hinsicht kritisch mit der Regelung des § 408a StPO auseinander, beleuchtet andererseits aber auch deren Auswirkungen in der Praxis und macht Vorschläge zur Änderung der Vorschrift de lege ferenda.

Details

Seiten
282
Jahr
2006
ISBN (Paperback)
9783631551974
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Hauptverhandlung Strafbefehl Strafrecht Strafverfahren 408a StPO Strafproßezrecht Deutschland Strafbefehlsverfahren
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2006. 282 S., 3 Tab.

Biographische Angaben

Alexander Vivell (Autor:in)

Der Autor: Alexander Vivell, geboren 1974 in Karlsruhe, studierte von 1994 bis 2000 Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Montpellier (Frankreich). Nach dem Ersten juristischen Staatsexamen im Jahr 2000 absolvierte er das Referendariat in Rheinland-Pfalz und legte dort 2002 das Zweite juristische Staatsexamen ab. Nach einer Tätigkeit als Rechtsanwalt in Freiburg im Breisgau arbeitet er seit 2004 im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. Daneben ist er auch als Lehrbeauftragter in Bruchsal an der International University in Germany tätig.

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Titel: Das Strafbefehlsverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 408a StPO)