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Gemeinsame Netznutzung bei der Trinkwasserversorgung

Aktuelle Rechtslage und gesetzlicher Rahmen für eine mögliche Liberalisierung

von Sebastian Herbeck (Autor:in)
©2006 Dissertation 400 Seiten

Zusammenfassung

Die gemeinsame Netznutzung stellt die intensivste Form von Wettbewerb dar, die bei der leitungsgebundenen Trinkwasserversorgung denkbar ist. Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Instrumenten zur Öffnung der Märkte, die aktuell zur Verfügung stehen beziehungsweise vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden könnten. Gleichzeitig werden die Grenzen dieser Form des Wettbewerbs in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht aufgezeigt. Im Kern geht es um die Frage, inwiefern der Missbrauchstatbestand des § 19 IV Nr. 4 GWB einen Anspruch auf gemeinsame Netznutzung im Wasserversorgungssektor verleiht. Darauf folgt eine Untersuchung des aktuellen gesetzlichen Rahmens der Trinkwasserversorgung auf Kompatibilität mit einer wettbewerblichen Marktordnung. Zudem werden konkrete Vorschläge für eine staatliche Regulierung unterbreitet. Die Untersuchung erfolgt mit Blick auf die Wassermarktliberalisierung in England und Wales sowie auf das Europarecht.

Details

Seiten
400
Jahr
2006
ISBN (Paperback)
9783631556009
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Trinkwasserversorgung Wettbewerbsrecht Wassermarkt Netznutzungsentgelt Regulierung Liberalisierung Netznutzungsbedingung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2006. 400 S.

Biographische Angaben

Sebastian Herbeck (Autor:in)

Der Autor: Sebastian Herbeck, geboren 1978, studierte von 1999 bis 2004 Rechtswissenschaften an der Universität Hannover. Während dieser Zeit arbeitete er unter anderem als studentische Hilfskraft und als Leiter von Arbeitsgemeinschaften im Lehrgebiet für Zivilrecht und Recht der Wirtschaft. Er war Stipendiat des Cusanuswerks sowohl in der Grund- als auch in der Promotionsförderung. Praktische Erfahrungen im Bereich kommunaler Unternehmen sammelte er außerdem als Mitglied des Stadtrates in Hildesheim. Seit 2005 ist er Rechtsreferendar beim OLG Celle.

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Titel: Gemeinsame Netznutzung bei der Trinkwasserversorgung