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Tun und Unterlassen

Zur normativen Unterscheidung auf der Grundlage einer rechtebasierten Ethik

von Felix H. Hoßfeld (Autor:in)
©2007 Dissertation 120 Seiten

Zusammenfassung

§ 13 des deutschen Strafgesetzbuchs stellt in seinem Absatz 1 das Begehen einer Tat durch Unterlassen unter Strafe und sieht in Absatz 2 vor, dass «die Strafe (...) gemildert werden kann». Aus philosophischer Sicht ist diese Regelung in zweierlei Hinsicht interessant: Zum einen stellt sich die Frage, warum eine Person bestraft werden soll, obwohl sie nichts getan hat; wenn sich diese Frage zufriedenstellend beantworten lässt, bleibt zum anderen zu klären, unter welchen Bedingungen und mit welcher Begründung die Strafe gemildert werden kann. Diese Studie versucht, durch eine philosophische Analyse der strafrechtlichen Konzepte der Normzwecktheorie und des Handlungsvorsatzes eine Antwort zu geben, die sowohl Philosophen als auch Juristen zufriedenstellt.

Details

Seiten
120
Jahr
2007
ISBN (Paperback)
9783631556306
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Unterlassung Rechtsphilosophie Kausalitätstheorien Vorsatz Handlung Sterbehilfe
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2007. 120 S.

Biographische Angaben

Felix H. Hoßfeld (Autor:in)

Der Autor: Felix Hoßfeld hat in Hamburg und London Praktische Philosophie mit dem Schwerpunkt Ethik und Rechtsphilosophie studiert.

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Titel: Tun und Unterlassen