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Die Dokumentenvorlage im internationalen Schiedsverfahren

Ein deutsch-US-amerikanischer Vergleich

von Claudia Krapfl (Autor:in)
©2007 Dissertation XXII, 392 Seiten

Zusammenfassung

Der Urkundenbeweis ist im internationalen Schiedsverfahren das wichtigste Beweismittel. Gerade beim Urkundenbeweis gibt es zwischen kontinentaleuropäischem und angloamerikanischem Rechtskreis große Unterschiede. Ein Rechtsvergleich zwischen Deutschland und den USA zeigt die Unterschiede, aber auch die Gemeinsamkeiten. In der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit hat sich insbesondere zur Dokumentenvorlage ein Kompromiss zwischen den beiden Rechtssystemen herauskristallisiert. Dennoch bleiben viele Einzelfragen offen. Diese Arbeit beschäftigt sich insbesondere damit, wie die internationale Schiedspraxis umgeht mit Vorlagepflichten von Parteien und Dritten im Schiedsverfahren, Vertraulichkeit der vorgelegten Dokumente, Weigerungsrechten und Sanktionsmöglichkeiten bei verweigerter Vorlage.

Details

Seiten
XXII, 392
Jahr
2007
ISBN (Hardcover)
9783631558393
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit Deutschland Schiedsrichterliches Verfahren Beweisaufnahme Rechtsvergleich USA Schiedsricherliche Verfahren
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2007. XXII, 392 S.

Biographische Angaben

Claudia Krapfl (Autor:in)

Die Autorin: Claudia Krapfl; Studium der Rechtswissenschaften in Saarbrücken, Tübingen und Leiden (Niederlande); Erstes Staatsexamen 1998; Referendariat in Heilbronn, Wien und Atlanta (USA); Zweites Staatsexamen 2000; Rechtsanwältin seit 2001; Promotion in Köln 2006.

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Titel: Die Dokumentenvorlage im internationalen Schiedsverfahren