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Rechtsdogmatische und rechtspolitische Probleme des § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz

Ein Beitrag zur Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 14 Abs. 2 TzBfG sowie zur Entwicklung des Rechts der sachgrundlosen Befristungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Neuerungen durch die Arbeitsmarktreformen der Jahre 2002 und 2003

von Katrin Stoye (Autor:in)
©2007 Dissertation 304 Seiten

Zusammenfassung

Die Befristung von Arbeitsverträgen ist in der Praxis von immer größerer Bedeutung. Gerade die sachgrundlose Befristung gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) wird von Arbeitgebern gern als Instrument der Verlängerung der Probezeit bzw. als Instrument zur Umgehung des Kündigungsschutzes genutzt. Auch für gesetzgeberische Aktivitäten zur Belebung des Arbeitsmarktes ist das Befristungsrecht seit Jahren eine «bevorzugte Baustelle». Die Arbeit trägt der zunehmenden Bedeutung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen Rechnung und befasst sich umfassend mit sämtlichen damit im Zusammenhang stehenden rechtsdogmatischen Fragen sowie den rechtspolitischen Reformbestrebungen. Sie soll insbesondere für die aktuellen Diskussionen Denkanstöße geben und ungeeigneten Neuregelungen vorbeugen.

Details

Seiten
304
Jahr
2007
ISBN (Paperback)
9783631560631
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Befristetes Arbeitsverhältnis Deutschland Sachlicher Grund Arbeitsvertrag, befristeter Arbeitsverhältnis, befristetes Befristung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2007. 304 S., 1 Tab.

Biographische Angaben

Katrin Stoye (Autor:in)

Die Autorin: Katrin Stoye wurde 1977 geboren. Von 1997 bis 2001 studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Bonn. 2002 legte sie die Erste juristische Staatsprüfung ab und begann ihre Promotion. Von 2002 bis 2005 war sie als Wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Bonn tätig. Ihr Rechtsreferendariat absolvierte sie von 2004 bis 2006 am Landgericht Köln.

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Titel: Rechtsdogmatische und rechtspolitische Probleme des § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz