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Die Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen gemäß § 28a BetrVG

unter besonderer Berücksichtigung der Förderungspflicht aus § 75 Abs. 2 Satz 2 BetrVG

von Anne Pfister (Autor:in)
©2007 Dissertation 154 Seiten
Reihe: Zivilrechtliche Schriften, Band 46

Zusammenfassung

Durch den im Jahre 2001 neu geschaffenen § 28a BetrVG wird es den Betriebspartnern ermöglicht, bestimmte Aufgaben des Betriebsrats auf Arbeitsgruppen zu delegieren. Damit stellt die Arbeitsgruppe eine neue betriebliche Beteiligungsebene dar. Im Zusammenhang damit steht die zur gleichen Zeit eingeführte Vorschrift des § 75 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, wonach Arbeitgeber und Betriebsrat die Arbeitnehmer und Arbeitsgruppen im Betrieb zu fördern haben. Die Autorin behandelt im ersten Teil ihrer Arbeit zunächst die Voraussetzungen der Delegation von Aufgaben auf Arbeitsgruppen und befasst sich anschließend mit der Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben durch die Arbeitsgruppe. Schließlich behandelt sie die unterschiedlichen Beendigungstatbestände hinsichtlich der Zuständigkeit der Arbeitsgruppe. Im zweiten Teil ihrer Arbeit untersucht die Autorin die Bedeutung der Förderungspflicht aus § 75 Abs. 2 Satz 2 BetrVG für die Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen gemäß § 28a BetrVG.

Details

Seiten
154
Jahr
2007
ISBN (Paperback)
9783631560747
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Betriebsrat Betriebsverfassungsrecht Förderungspflicht Kompetenzdelegation Arbeitsgruppe
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2007. 154 S.

Biographische Angaben

Anne Pfister (Autor:in)

Die Autorin: Anne Pfister wurde 1980 in Kiel geboren. 1999 begann sie das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Kiel. Am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht legte sie 2004 die Erste juristische Staatsprüfung ab. Die Promotion erfolgte 2006. Seit 2005 absolviert die Autorin den juristischen Vorbereitungsdienst im Landgerichtsbezirk Kiel.

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Titel: Die Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen gemäß § 28a BetrVG