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Die Geldwäschegesetzgebung als Ermächtigungsgrundlage für den Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden und den Strafverfolgungsorganen

Zugleich eine verfassungsrechtliche Betrachtung der §§ 30 Abs. 4, 370a AO, 261 StGB und 10, 11 GwG

von Jens Bülte (Autor:in)
©2007 Dissertation XLIV, 336 Seiten

Zusammenfassung

Im Steuerstrafrecht kollidieren zwei Rechtsgebiete, die zwar als Bereiche des Eingriffsrechts dem Rechtsstaatsprinzip streng verpflichtet sind, doch aufgrund unterschiedlicher Zielsetzungen verschiedenen Maximen folgen. Insbesondere die steuerliche Mitwirkungspflicht kollidiert mit dem strafrechtlichen Verbot der Selbstbelastung. Das Steuergeheimnis wird in vielen Fällen durchbrochen, etwa durch das Offenbarungsrecht für die Strafverfolgung oder die Offenbarungspflicht bei Geldwäscheverdacht. Aus der bedenklichen Weite des § 261 StGB, Meldepflichten nach dem Geldwäschegesetz und der Fremdnutzung von Daten, ergeben sich erhebliche Gefahren. Mittel zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität drohen zur Durchsetzung von Steueransprüchen und allgemeinen Strafverfolgung mißbraucht zu werden.

Details

Seiten
XLIV, 336
Jahr
2007
ISBN (Paperback)
9783631561638
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Geldwäsche Steuerstrafverfahren Steuergeheimnis Datenaustausch Deutschland Strafverfolgungsbehörde
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2007. XLIV, 336 S.

Biographische Angaben

Jens Bülte (Autor:in)

Der Autor: Jens Michael Bülte, geboren 1976 in Mönchengladbach; Studium der Rechtswissenschaften von 1996-2001 in Trier; Mitarbeit am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozeßrecht und Tätigkeit als Dozent an der Universität Trier von 2001-2004; Referendariat von 2002-2004 in Trier, Düsseldorf und Viersen; kurzzeitig Staatsanwalt in Aachen, nun Rechtsanwalt in Düsseldorf.

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Titel: Die Geldwäschegesetzgebung als Ermächtigungsgrundlage für den Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden und den Strafverfolgungsorganen