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Die «Regulierte Selbstregulierung» im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Eine Bewertung des neuen Aufsichtsmodells anhand verfassungs- und europarechtlicher Vorgaben

von Dorit Bosch (Autor:in)
©2007 Dissertation II, 428 Seiten

Zusammenfassung

Diese Arbeit untersucht die Zulässigkeit und Grenzen des Aufsichtssystems der regulierten Selbstregulierung im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vom 01.04.2003 anhand verfassungs- und europarechtlicher Vorgaben. In diesem System nehmen die privaten Selbstkontrolleinrichtungen die Aufsicht über die ihnen angeschlossenen Anbieter wahr. Die Länder geben lediglich die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor und richten eine Kontrolle über die Selbstkontrolleinrichtungen ein. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass das gewählte Aufsichtsmodell im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag grundsätzlich zulässig ist. Jedoch werden insbesondere die Vorgaben des Demokratieprinzips und der Rundfunkfreiheit unzureichend umgesetzt. Danach muss im Bereich des Jugendmedienschutzes die Aufsicht von sachkundigen und staatsfreien Gremien durchgeführt und eine effektive hoheitliche Kontrolle über die Selbstkontrolleinrichtungen eingerichtet werden. Vor allem die Ausgestaltung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und ihre Befugnisse zur Kontrolle der Selbstkontrolleinrichtungen genügen diesen Vorgaben nur teilweise, so dass der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag diesbezüglich nachbesserungsbedürftig ist.

Details

Seiten
II, 428
Jahr
2007
ISBN (Paperback)
9783631561690
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Freiwillige Selbstkontrolle Selbstregulierung Jugendmedienschutz-Staatsvertrag Deutschland Jugendmedienschutz Verfassungsmäßigkeit Jugendschutz Medien
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2007. II,428 S.

Biographische Angaben

Dorit Bosch (Autor:in)

Die Autorin: Dorit Bosch, geboren 1976 in Agnetheln (Rumänien), studierte Rechtswissenschaften an der Universität Mainz. Während eines einjährigen Auslandsstudiums an der Universität Val de Marne in Paris erwarb sie die Licence en droit. Nach dem Ersten Staatsexamen war sie als wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Medienrecht der Universität Mainz tätig. Seit 2005 ist die Autorin Referendarin am Landgericht Frankfurt am Main. Die Reihenherausgeber: Dieter Dörr, Jahrgang 1952, ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Medienrecht an der Universität Mainz und Direktor des Mainzer Medieninstituts. Udo Fink, Jahrgang 1957, ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Mainz.

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Titel: Die «Regulierte Selbstregulierung» im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag