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Wiedereinführung der Todesstrafe in Deutschland?

Verfassungsrechtliche, international- und europarechtliche Aspekte

von Katharina Flemming (Autor:in)
©2007 Dissertation 192 Seiten

Zusammenfassung

«Die Todesstrafe ist abgeschafft», hält Art. 102 GG fest. In dieser Studie wird diese Zustandsbeschreibung der Verfassung auf ihren Bestand überprüft, also die Frage beantwortet, ob eine Wiedereinführung der Todesstrafe in Deutschland zulässig wäre. Im Anschluss an einen Überblick über die Historie der Todesstrafe in Deutschland und die Genese des Art. 102 GG analysiert die Autorin zunächst anhand des nationalen Verfassungsrechts, ob Art. 102 GG aufgehoben oder wenigstens modifiziert werden könnte. Die Untersuchung konzentriert sich auf die Prüfung des Art. 79 GG, der eine Verfassungsänderung an enge – sowohl formelle als auch materielle – Anforderungen knüpft. Kernpunkt der Betrachtung ist hierbei die Frage, ob bei der Änderung des Art. 102 GG die Grundsätze des Art. 1 Abs. 1 GG berührt werden. Anschließend wird die Zulässigkeit einer Wiedereinführung der Todesstrafe durch einfaches Gesetz erörtert. Insbesondere wird überprüft, ob ein Eingriff in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verfassungsrechtlich gerechtfertigt wäre. Darüber hinaus wird eine eventuelle Wiedereinführung der Todesstrafe an Art. 1 Abs. 1 GG gemessen. Die Untersuchung schließt mit einer Betrachtung der einschlägigen völker- und europarechtlichen Bestimmungen zum Verbot der Todesstrafe in Deutschland.

Details

Seiten
192
Jahr
2007
ISBN (Paperback)
9783631563250
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Todesstrafe Europäische Union Menschenwürde Verfassungsmäßigkeit
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2007. 191 S.

Biographische Angaben

Katharina Flemming (Autor:in)

Die Autorin: Katharina Flemming, 1976 in Bonn geboren; 1995-2000 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln; 2000 Erste juristische Staatsprüfung in Köln; 2003 Zweite juristische Staatsprüfung in Düsseldorf.

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Titel: Wiedereinführung der Todesstrafe in Deutschland?