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Die Gleichbehandlung der Aktionäre bei der Auskunftserteilung in der Aktiengesellschaft

Zum Problem der Zulässigkeit der Weitergabe von Informationen an einzelne Aktionäre und Dritte

von Dirk Zschenderlein (Autor:in)
©2007 Dissertation XII, 176 Seiten

Zusammenfassung

Mit dem in § 131 Abs. 4 AktG geregelten Auskunftsanspruch von Aktionären wird eine Gleichbehandlung aller Aktionäre bei der Auskunftserteilung angestrebt. Besonders die Notwendigkeit eines entsprechenden Auskunftsverlangens und die zu hohen Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast stehen einer Durchsetzung dieses Anspruchs jedoch meistens entgegen. In diesem Zusammenhang wird dem Gesetzgeber ein Vorschlag für eine Neuregelung unterbreitet. Dieser Vorschlag berücksichtigt auch Auskünfte an Nichtaktionäre, welche insbesondere in Gesprächen mit Analysten, institutionellen Investoren und in Due Diligence-Prüfungen erfolgen. Ein weiteres Hindernis bei der Umsetzung des genannten Gleichbehandlungs-grundsatzes besteht darin, dass die praktisch bedeutsamen Auskünfte im Rahmen faktischer Konzerne weitgehend vom Regelungsbereich des § 131 Abs. 4 AktG ausgenommen werden. Dies ist de lege lata nicht zu rechtfertigen. Auch de lege ferenda ist eine informationelle Besserstellung von faktischen Konzernmüttern beziehungsweise von Großaktionären nicht sachgerecht.

Details

Seiten
XII, 176
Jahr
2007
ISBN (Paperback)
9783631563472
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Aktiengesellschaft Aktionär Auskunftsanspruch Auskunft Deutscher Corporate Governance Kodex Due Diliglence Prüfung Gleichbehandlungsgrundsatz
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2007. XII, 176 S., 5 Tab.

Biographische Angaben

Dirk Zschenderlein (Autor:in)

Der Autor: Dirk Zschenderlein, geboren 1970, absolvierte das Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin. Seit 2000 ist er als Unternehmensjurist und als Ingenieur in der Softwareentwicklung in den Bereichen Telekommunikation, Automobil- und Flugzeugbau tätig.

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Titel: Die Gleichbehandlung der Aktionäre bei der Auskunftserteilung in der Aktiengesellschaft