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Die Auslegung des Rechts auf Bildung in der europäischen Grundrechtsordnung

Eine Analyse von Schutzbereich und Reichweite – dargestellt am Beispiel des Art. 14 EU-GRCh (Art. II-74 EuVerf)

von Cécile Günther (Autor:in)
©2007 Dissertation XXXVI, 371 Seiten

Zusammenfassung

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in der das «Recht auf Bildung» in Artikel 14 als fundamentale gemeinschaftsrechtliche Gewährleistung verankert wurde, gilt längst, auch wenn sie (noch) nicht verbindliches Recht geworden ist, als wichtige Etappe im langen Prozess der europäischen Grundrechtsentwicklung und trägt auf diese Weise zu einer Konstitutionalisierung der Europäischen Union bei. Mit der Schaffung der EU-Grundrechtecharta betritt die deutsche Rechtswissenschaft ebenso wie diejenige der übrigen EU-Mitgliedstaaten – bei allen lukrativen Bemühungen um eine europäische Grundrechtsdogmatik – eine neue Ebene und wirft hinsichtlich der Interpretation der einzelnen Grundrechtsverbürgungen zahlreiche Fragen auf. Diese Arbeit widmet sich der Auslegung der einzelnen Teilgewährleistungen der Bildungsgarantie des Artikel 14, die sich von der Interpretation verfassungstextlich verbürgter Grundrechte notwendigerweise erheblich unterscheiden muss. Die Autorin betritt mit der monographischen Bearbeitung dieser Vorschrift wissenschaftliches Neuland und vermittelt Einblicke in die europäische Grundrechtsdogmatik von morgen.

Details

Seiten
XXXVI, 371
Jahr
2007
ISBN (Paperback)
9783631564721
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Charta der Grundrechte Europäische Union Recht auf Bildung Auslegung europäische Grundrechtsdogmatik
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2007. XXXVI, 371 S.

Biographische Angaben

Cécile Günther (Autor:in)

Die Autorin: Cécile Günther, 1974 in Straßburg geboren, absolvierte nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Köln von 1999 bis 2000 ein Praktikum bei der EU-Kommission in Brüssel. Nach der Zweiten juristischen Staatsprüfung 2002 war die Autorin als Verwaltungsjuristin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg tätig. Seit 2003 arbeitet sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für deutsches und europäisches Wissenschaftsrecht der Universität zu Köln.

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Titel: Die Auslegung des Rechts auf Bildung in der europäischen Grundrechtsordnung