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Sicherungspflichten des Bauträgers in Spanien und Deutschland

Insbesondere aus Art. 19 Ley de Ordenación de la Edificación und aus §§ 3 und 7 Makler- und Bauträgerverordnung

von Holger Dierkes (Autor:in)
©2007 Dissertation XXVI, 314 Seiten

Zusammenfassung

Das spanische und das deutsche Recht kennen Sicherheiten, die ein Bauträger zugunsten des Erwerbers von Wohneigentum stellen muss. So hat der spanische Gesetzgeber in Art. 19 Ley de Ordenación de la Edificación vom 05.11.1999 eine Pflichtversicherung eingeführt, um die Rechtssicherheit und Bauqualität zu erhöhen und den Verbraucherschutz zu stärken. Diese Ziele werden auch in der deutschen Literatur immer wieder im Zusammenhang mit Bauträgersicherheiten genannt. Nach einer eingehenden Darstellung der rechtlichen Regelungen beider Länder wird anhand dieser Kriterien untersucht, ob und inwieweit diese Ziele durch die spanische Lösung erreicht werden und ob sich eine Pflichtversicherung eventuell auch für den deutschen Gesetzgeber als Modell eignet.

Details

Seiten
XXVI, 314
Jahr
2007
ISBN (Paperback)
9783631564806
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bauträgerrecht Deutschland Bauträger Sicherheitsleistung Versicherungspflicht Rechtsvergleich Spanien Zivilrecht Rechtsvergleichung Sicherheit Versicherung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2007. XXVI, 314 S.

Biographische Angaben

Holger Dierkes (Autor:in)

Der Autor: Holger Dierkes, geboren 1973 in Essen; 1994-1999 Studium der Rechtswissenschaft in Münster und Pamplona; 2000-2002 Rechtsreferendariat in Münster und Barcelona; 2002-2004 Rechtsanwalt in Bremen und Barcelona; Promotion 2006.

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Titel: Sicherungspflichten des Bauträgers in Spanien und Deutschland