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Allgemeininteressen im neuen UWG

§ 1 S. 2 UWG und die wettbewerbsfunktionale Auslegung

von Stefanie Otto (Autor:in)
©2007 Dissertation 240 Seiten

Zusammenfassung

Die Autorin nimmt die im Jahre 2004 neu eingefügte Schutzzweckbestimmung des § 1 S. 2 UWG zum Anlass zu überprüfen, ob und inwiefern die lauterkeitsrechtliche Unzulässigkeit einer Wettbewerbshandlung auch nach Inkrafttreten des neuen UWG mit Allgemeininteressen begründet werden kann. Hierbei kommt die Autorin zu dem Ergebnis, dass außerwettbewerbliche Allgemeininteressen für sich allein kein wettbewerbsrechtliches Verbot rechtfertigen können. § 1 S. 2 UWG begründet zudem keine eigenständige institutionelle Schutzrichtung des Lauterkeitsrechts. Auf die konturenlose Fallgruppe der allgemeinen Marktbehinderung sollte verzichtet werden. Vielmehr spricht § 1 S. 2 UWG für eine generell wettbewerbsfunktionale Auslegung des Unlauterkeitsbegriffs, das heißt eine Auslegung, die auf sittlich-moralische Maßstäbe vollständig verzichtet und sich ausschließlich an den Funktionsbedingungen eines Systems hinreichend freien Wettbewerbs orientiert.

Details

Seiten
240
Jahr
2007
ISBN (Paperback)
9783631568262
Sprache
Deutsch
Schlagworte
unverfälschter Wettbewerb Deutschland Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Schutzzweck Öffentliches Interesse Interesse der Allgemeinheit wettbewerbsfunktionale Auslegung allgemeine Marktbehinderung diskriminierende Werbung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2007. 240 S.

Biographische Angaben

Stefanie Otto (Autor:in)

Die Autorin: Stefanie Otto wurde 1976 in Nürnberg geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Trier und Paris und dem Rechtsreferendariat in Bamberg und Berlin folgte die Promotion an der Freien Universität Berlin. Seit 2005 ist die Autorin als Richterin in der bayerischen Justiz tätig.

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Titel: Allgemeininteressen im neuen UWG