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Die vorvertragliche Haftung im UN-Kaufrecht und in den Unidroit- und Lando-Prinzipien unter Einbeziehung des deutschen und englischen Rechts

von Fariba Sabbagh-Farshi (Autor:in)
©2008 Dissertation II, 218 Seiten

Zusammenfassung

Wie ist die vorvertragliche Haftung im UN-Kaufrecht (CISG) und in den derzeit wichtigsten internationalen Prinzipienwerken, den UNIDROIT Principles of International Commercial Contracts (PICC, in der Arbeit UP) und den Principles of European Contract Law (PECL, in der Arbeit LP), den sogenannten Lando Prinzipien, geregelt? Zum Vergleich werden in dieser Untersuchung das interne deutsche und das englische Recht herangezogen, da es auch für die Entwicklung eines europäischen Vertragsrechts von gewisser Bedeutung ist. Während die beiden Prinzipienwerke explizite Regeln zur vorvertraglichen Haftung enthalten, ist für das UN-Kaufrecht umstritten, ob seine Regeln auch den vorvertraglichen Bereich erfassen. Dabei stellt sich auch das methodische Problem, ob und gegebenenfalls wieweit die internationalen Prinzipienwerke, die UNIDROIT Principles of International Commercial Contracts und die Principles of European Contract Law, zur Auslegung oder Ergänzung des UN-Kaufrechts herangezogen werden dürfen.

Details

Seiten
II, 218
Jahr
2008
ISBN (Paperback)
9783631572733
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Culpa in contrahendo Übereinkommen über Verträge über den internationa Grundregeln des europäischen Vertragsrechts Unidroit principles of international commercial c England CISG PICC International Commercial
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2008. II, 218 S.

Biographische Angaben

Fariba Sabbagh-Farshi (Autor:in)

Die Autorin: Fariba Sabbagh-Farshi wurde in Teheran (Iran) geboren. Sie studierte von 1998 bis 2003 Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Nach dem Ersten juristischen Staatsexamen promovierte die Autorin 2005.

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Titel: Die vorvertragliche Haftung im UN-Kaufrecht und in den Unidroit- und Lando-Prinzipien unter Einbeziehung des deutschen und englischen Rechts