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Die Stimme der Vernunft?

Menschenrechtssprache als Teil des Politischen während des Ost–West-Konflikts, 1961–1973

von Thomas Werneke (Autor:in)
©2016 Monographie 340 Seiten

Zusammenfassung

Wie wurden Menschenrechte zum erfolgreichen Bestandteil politischer und ideologischer Argumentation während der 1960er und 1970er Jahre? Zur Beantwortung dieser Frage untersucht das Buch die Verwendungsweisen von Menschenrechtssprache in der professionellen Sphäre der Politik. Die westliche Integrationszone steht hierbei im Zentrum der Untersuchung, welche die Verwendungsweise von Menschenrechtssprache in politischer Argumentation auf drei Ebenen analysiert: Topoi, Argumente, performative Sprechakte.
Drei historische Ereignisse liefern die Grundlage für die semantische und rhetorische Untersuchung von Menschenrechtssprache im Kalten Krieg. Der Vietnamkrieg dient als Langzeitereignis. Er wird durch den Berliner Mauerbau im August 1961 und den Prager Frühling 1968 ergänzt. Das Buch liefert somit auch einen Beitrag zur Kulturgeschichte der Politik im Kalten Krieg.
Es wird argumentiert, dass die Anerkennung der Menschenrechte als Grundnorm in den 1970er Jahren ohne die Etablierung einer Menschenrechtssprache in den 1960ern nicht möglich gewesen wäre.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Danksagung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Erster teil Zur eigenlogik des kalten kriegs
  • 1. Einleitung
  • 1. 1 Einführung in das Thema und Fragestellung
  • 1. 2 Menschenrechte als politisches Argument?
  • 1. 3 Bemerkungen zur Methode – Begriffsgeschichte, Historische Semantik und Sprechakte
  • 1. 4 Forschungsstand
  • 2. Die Eigenlogik des Kalten Krieges
  • 2. 1 Eine politische Kulturgeschichte des Kalten Krieges
  • 2. 2 Das amerikanische Engagement in Vietnam 1961-1973
  • 2. 3 Die Eigenlogik des Kalten Krieges – Südostasien, Vietnam und der Dominoeffekt
  • 2. 4 Die Eigenlogik des Kalten Kriegs und die Grenzen der Pressefreiheit
  • Zweiter Teil Die moralische und politische Semantik der Menschenrechte
  • 3. Zeitlose Topoi der politischen Sprache und ihr semantischer Wandel
  • 3.1 Die Menschenrechte und der Zivilisationstopos
  • 3.2 Der Zivilisationstopos im Vietnamkrieg
  • 3.3 Der Zivilisationstopos in der deutsch-deutschen Frage
  • 4. Menschenrechte als argumentative Strategien des Politischen
  • 4.1 Argumentationsmuster
  • 4.2 Argumentationsfelder
  • 5. Die Performanz der Menschenrechtsargumentation
  • 5.1 Handlungsweisungen in der Menschenrechtsargumentation
  • 5.2 Die Konstruktion der UNO als Hoffnungsinstanz für die internationalen Beziehungen
  • 5.3 Geliehene Semantiken in der Performanz von Menschenrechtsargumentationen
  • 6. Fazit und Ausblick
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Literatur
  • Reihenübersicht

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ERSTER TEIL

ZUR EIGENLOGIK DES KALTEN KRIEGS

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1.  Einleitung

1.1  Einführung in das Thema und Fragestellung

Der Begriff Menschenrechte steht seit Jahrzehnten auf der außenpolitischen Agenda der meisten Staaten. Er dient dabei als moralisches Druckmittel gegen einen politischen Gegner, als Mahninstanz für politische Freunde und als Selbstverortung in der „freien Welt“ d.h. als Zugehörigkeitsschilderung, um anzuzeigen, dass man Teil der zivilisierten Welt ist. Kurz gesagt, funktioniert der Moralbegriff Menschenrechte als ein semantischer Verstärker, der moralische Argumente innerhalb politischer Kommunikation aufwertet bzw. auflädt. Seine Funktion war und ist dagegen rhetorisch, semantisch und sachlich variabel. Das Menschenrechtsargument ist mehr als gesprochener Wortkörper. Menschenrechte funktionierten gleichermaßen als Richtlinien und Normen, als Fetische und Magie, als Floskeln und Label, als philosophische Ideen und ideologische Dogmen. Die Menschenrechtssprache hält die Hoffnung auf eine geeinte Menschheit „unter gemeinsamen Himmel“ wach. Damit ist sie sowohl mit der Utopie eines Weltstaates verbunden, in der sich alles partikulare Zanken in das Heilsversprechen der Kosmopolis aufzulösen vermag. Ebenso ist sie auch eine Utopie zur Bewahrung und Verwaltung eines Status quo interpretierbar, welcher nach dem Abschluss der Dekolonisation in einem Multiversum der Nationalstaaten, einer Einigkeit in Vielfalt, attraktiv erschien.1 Im schlechtesten Falle ermöglicht die Menschenrechtssprache die Legitimation für Taten, die per se dem Universalismus der Menschenrechtsidee zuwider laufen können und welche der Annahme folgen, dass man die Wahrung der Menschenrechte dauerhaft nur dann gewährleisten könne, wenn man unter gewissen Umständen räumlich sowie zeitlich begrenzt Menschenrechte suspendieren würde.2 Zwischen ← 17 | 18 → diesen Extremen liegen mannigfaltige Varianten der politischen Menschenrechtssprache und ihrer Verortung in den konkreten politischen und gesellschaftlichen Systemen.

Die politische Ausgangslage, in der die Entwicklung der internationalen Menschenrechtsverträge fiel, ist dabei essentiell. Sie sind unter dem Stern des „Kalten Krieges“ sowie dem Ringen zweier Ideologien um eine „New World Order“ entstanden.3 Die Sprache der Menschenrechte entwickelte dabei unbeabsichtigte Effekte, welche auf die politische Realität zurückwirkten. Umso mehr von ihnen gesprochen wurde und umso stärker sie mit erstrebenswertem Werte-Potential aufgeladen wurden, desto häufiger und lauter wurden sie von den Zivilgesellschaften eingefordert. Die politische Menschenrechtssprache schuf hier eine Wirklichkeit des Menschenrechtsaktivismus, welche sich schließlich gegen jene richtete, die diese Sprache ursprünglich mit etabliert hatten und die gewohnt waren, als die etablierten Repräsentanten der Menschenrechtsmoral aufzutreten.

Wie in dieser Arbeit gezeigt werden soll, waren nicht erst die 1970er Jahre und der KSZE-Prozess entscheidend für die Durchsetzung einer Menschenrechtssprache innerhalb der Sphäre der Politik in der westlichen Integrationszone sondern bereits die 1960er Jahre. Menschenrechtsargumentionen wurde in der Außenpolitik und in innenpolitischen Debatten soweit geschärft und vervielfältigt, dass sich ausdifferenzierende Menschenrechts-NGOs wie Amnesty International ein Leichtes hatten, die dabei entstandene Lücke zwischen formulierten Menschenrechtsansprüchen und vorgefundenen Menschenrechtsrealitäten westlicher Gesellschaften offen zu legen und anzumahnen. Gleichzeitig war es die Erwartung der Menschenrechtsaktivisten, dass sie diese Lücke wieder schließen könnten. Dass die Menschenrechte keine „revolution on paper“4 blieben, so lautet eine Hypothese der Arbeit, verdankten sie diesem, dem zivilgesellschaftlichen Aktivismus vorausgegangenen Prozess der Vervielfältigung von Menschenrechtssemantik durch die innen- und außenpolitischen Akteure der westlichen aber auch östlichen Integrationszone während des Kalten Krieges. Denn die Akteure des Menschenrechtsaktivismus konnten erfolgreich argumentieren und handeln, ← 18 | 19 → da die Prinzipien der Menschenrechte von den politischen Akteuren der „freien Welt“ zuvor hochgehalten wurden, selbst wenn es sich um staatliche Lippenbekenntnisse gehandelt haben mag. Es wurden politische Handlungsspielräume neu geöffnet, ohne dass die staatlichen Akteure unbedingt vorgehabt haben mussten, diese Räume zu nutzen. Jedoch stand diese Tür nun für die Zivilgesellschaft weit offen.

Die vorliegende Arbeit soll einen Beitrag zu einer politischen Kulturgeschichte des Kalten Kriegs leisten und diesen weiter historisieren. Mit dem Begriff „historisieren“ verbindet sich zugleich eine Entpolitisierung des Ost-West-Konflikts. Eine Analyse der ideologisch-politischen Sprache des Konfliktes verspricht eine historische und nicht nur eine temporale Distanz zum Analysegegenstand aufzubauen. Eine Aufgabe, welche mit abnehmender temporaler Distanz zur Gegenwart immer kühner werden kann, nicht zuletzt da die Denksysteme und Logiken des Kalten Krieges zum Teil bis in die Gegenwart hineinragen.5 Dies gilt auch für den politischen Menschenrechtsdiskurs, der sich semantisch in Begriffen wie „humanitäre Intervention“ während der 1990er Jahre erneuerte.6 Eine politische Kulturgeschichte des Kalten Krieges kann dessen Entpolitisierung dienlich sein. Sie untersucht selbstverständliche und in die Forschung übernommene Ansichten, dreht was als Allgemeinplatz gilt um, und problematisiert landläufige Floskeln und Formeln politischen Sprechens. Das heißt, sie macht das zum Analyseobjekt, was zuvor ein Bestandteil der Analyse war. Statt der Wiedergabe von Syntax wird die Semantik historisiert. Das ist erforderlich, da sich über den Zeitraum des Kalten Krieg hinaus Kontinuitäten politischer Sprache ergeben haben, die bis heute andauern. Die westliche Integrationszone und ihr Gesellschaftsmodell haben den Nachteil, „siegreich“ aus der Auseinandersetzung hervorgegangen zu sein, denn die Diskurse und Ideologien sowie die damit verbundenen Sprachsysteme haben „mitgesiegt“ und eine breitere Aufarbeitung verzögert.7 Ergebnisse dieser ← 19 | 20 → Arbeit, die den Zeitraum des Kalten Krieges während der 1960er und frühen 1970er Jahre betreffen, könnten aus diesem Grund auch heute noch gültig sein.

Die Ausgangsüberlegung dieser Untersuchung lautet, dass es mit Beginn der Phase des Kalten Krieges und im Prozess der Neuaufteilung der Welt nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges sowie erneut mit dem Beginn der Dekolonialiserung ab 1960 zu nennenswerten Veränderungen der (außen-) politischen Sprache in der westlichen Integrationssphäre gekommen ist. Zum einen sind der räumliche Ost-West-Gegensatz und das einhergehende Streiten zweier Ideologien, sehr verkürzt gesprochen: Kommunismus versus Kapitalismus, stark in den Vordergrund gerückt. Andererseits wurden durch die Auflösung der alten Kolonialreiche und die fortschreitende Verabschiedung der Kolonien in ihre Unabhängigkeit die neuen Nationalstaaten im Begriff der „Dritten Welt“ sprachlich vereinheitlicht und manifestiert aber zugleich durch den Nord-Süd-Gegensatz verräumlicht. Die Nord-Süd-Achse wurde im bipolaren Konflikt des Kalten Krieges von beiden vorherrschenden Integrationszonen der Ost-West-Achse untergeordnet.

Dennoch wurde der „Dritten Welt“ in ihrer Zusammensetzung aus souveränen und teilsouveränen Nationalstaaten, eine bedeutende Rolle für den Ausgang des Konfliktes zugeschrieben. Denn in den jeweiligen Utopien einer neue Weltordnung, einmal als amerikanisches Modell des „e pluribus unum“ und zum anderen wiederum als sowjetische Variante der „Weltrevolution“ unterdrückter Völker und Klassen, war diese „Dritte Welt“ in ihrer Gunst beharrlich umworben. Es generierte sich basierend auf den Überzeugungen der Modernisierungstheorie ein neues Feld der Außenpolitik – die „foreign aid“ bzw. „Entwicklungshilfe“.8 In der „foreign aid“ ging es realpolitisch vordergründig nicht um Nächstenliebe, sondern um handfeste politische Anliegen, etwa die Durchsetzung ökonomischer Interessen und die Erlangung geopolitischer Vorteile. Die politischen Akteure warben zugleich um die Unterstützung aus der „Dritten Welt“ vor den Vereinten Nationen.9 Es sollte mit dieser neuen Sparte der ← 20 | 21 → Außenpolitik verhindert werden, dass sich eine oder mehrere Nationen aus der „Dritten Welt“ dem Systemgegner annäherten. Die außenpolitische Sprache passte sich in Folge eines teils freiwilligen teils aus Zwängen resultierenden Umdenkprozesses dieser Entwicklung an, brachte neue außenpolitische Debatten hervor, was sich an den Konjunkturen bestimmter Begriffen und Semantiken zeigen lässt. Gerade die Phase der Dekolonialisierung erscheint als ein einschneidender Faktor für das Umdenken und Umgestalten eingespielter Sprache von Diplomatie und Außenpolitik. Hauptsächlich drei bedeutende Anpassungsprozesse sind in diesem Zeitraum für die politische Sprache der Moral zu beobachten. Erstens wurden alte Wertebegriffe umgedeutet, zweitens wurden neue Begriffe populär und ersetzten alte und schließlich tauschten oder verschoben drittens Begriffe ihre Funktionen in der politischen Sprache der Moral. Statt von Zivilisation wurde nun von Menschenrechten; statt von Fürsorge bzw. Wohlfahrt nun von Entwicklungshilfe und statt vom „standard of civilization“ nun vom „standard of living“ gesprochen.

Diese sprachliche Anpassungsleistung war vor allem notwendig, um weiterhin die politischen Motivationen sowie das politische Handeln der Regierungen als moralisch überzeugend in der eigenen, nationalen Öffentlichkeit, bei seinen internationalen Partnern und Gegnern sowie vor der gesamten Weltöffentlichkeit vertreten zu können. Stets blieb die konkurrierende Ideologie, der Gegenentwurf zum Eigenen, in Stellung. Es etablierte sich daraus eine starke Sprache der Moral, welche auf ein etabliertes Wertesystem westlicher Tradition zur Begründung außenpolitischer Handlungen setzte. Die Deutungshoheit über die Wertebegriffe innerhalb des Wertesystems wurde als prekär wahrgenommen. Stets fürchteten die außenpolitischen Akteure, dass sie diese durch geringste Auslöser verlieren könnten. Zur wichtigsten Signifikanten für Moral in der außenpolitischen Sprache gehört heute wie selbstverständlich der Menschenrechtsbegriff. Es verspricht interessante Ergebnisse hervorzubringen, einer Karriere der Menschenrechte als Moralargument nachzuspüren. Die Bedeutung der Menschenrechte in der politischen Sprache der westlichen Integrationszone während des Kalten Krieges kann kaum überschätzt werden. Es greifen noch heute sprachliche Mechanismen, die sich während des Kalten Krieges etabliert haben.

Wie etablierte sich die Menschenrechtssprache? Die Menschenrechte bezogen ihre politischen (nicht juristischen) Erfolge weitgehend aus deren Bedeutung für eine politische Sprache der Moral und Ethik in ← 21 | 22 → der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Sie waren (und sind es noch) ein äußerst effizientes Instrument der politischen Sprache. Dabei sind moralische Argumentationen mit ihnen oft einem politischen Zweck untergeordnet, wenn nicht unterworfen. Aus dieser für die Politik vorteilhaften sprachlichen Zweckgebundenheit der Menschenrechte als Moralargument speiste sich der Erfolg der wesentlichen internationalen Menschenrechtsinstitutionen. Nicht die tatsächlichen „Gräuel“10 bzw. die „beispiellose Tragödie“11 des Zweiten Weltkrieges haben ihrer international anerkannten, institutionellen Einbindung den Weg geebnet, sondern die wiederholten Schilderungen dieser und anderer Gräuel sowie deren Instrumentalisierungen in einer politischen Sprache der Moral. Die eigentlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit führten zwar zu einem gesteigerten intellektuellen Engagement mit entscheidenden Impulsen, die zu einer Einbindung der Menschenrechte in internationale Verträge und Richtlinien unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg beigetragen hatten. Damit diese aber dauerhaft erfolgreich sein konnten, musste die Schilderung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Gräuel selbst sprachlich institutionalisiert und damit in ein historisches Narrativ eingebettet werden. Denn allein aus den unmittelbaren Erfahrungen der Gräuel des Krieges und des Holocausts erklärt sich beispielsweise nicht das Erstarken des zivilgesellschaftlichen Engagements für die Menschenrechte ab der Mitte der 1960er Jahre. Dieses entstand sowohl durch das Berichten und Weitergeben dieser Erfahrungen an die nachfolgende Generation als auch aus später daran anknüpfenden, neuen innen- und außenpolitischen Menschenrechtsdebatten in den 1960er Jahren.12 Die Instrumentalisierung dieser Erfahrungsberichte für politische Ziele u.a. im Ost-West-Konflikt, hier als Kontrastfolie zum Kommunismus, vervielfältigte damit gleichzeitig ← 22 | 23 → eine Semantik der Menschenrechte in vielen Teilsystemen der westlichen Gesellschaften sowie ihrer Sprachkultur. Ein solcher Blickwinkel auf die Geschichte der Menschenrechtssprache und deren Bedeutung im 20. Jahrhundert klingt vielleicht zynisch. Jedoch ist es eine Verlagerung der analytischen Perspektive – weg von den historischen Ereignissen selbst hin zum Sprechen und zur Sprache der Akteure.

Es wird in der vorliegenden Arbeit ein Bereich moralischer Sprache untersucht, in dem die Menschenrechtssemantik eine gewisse und stetig wachsende Bedeutung seit 1945/1948 eingenommen hat. In einem Prozess der politischen Kommunikation haben sich Menschenrechtsbegriffe zunächst ausdifferenziert und verbreitet, bevor ihnen die NGOs in der Mitte der 1970er Jahre sowie die Zivilgesellschaft zum kommunikativen Durchbruch verholfen haben. Die Arbeit analysiert daher die Verwendung der Menschenrechte als politisches und ideologisches Argument in den außenpolitischen Debatten der Bundesrepublik und der Vereinigten Staaten im Zeitraum zwischen 1961 und 1973. In dieser Zeit entfaltete sich eine Menschenrechtsargumentation in den politischen Sphären dieser Länder, die ihren ersten Höhepunkt zwischen 1961-1968 hatte. Dieser Höhepunkt kann aber schwerlich gemessen werden, blickt man nur auf die institutionellen Organisationen der Menschenrechte. Die Perspektive muss um die Sprache der Menschenrechte bzw. um das Sprechen von den Menschenrechten innerhalb der politischen Sphäre erweitert werden, um zu zeigen, wie dieser Wertbegriff an Bedeutung bei Argumentationen auf nationalem und internationalem Parkett gewann. Dabei wird stets der Kontext des Kalten Krieges berücksichtigt. Nur vor dem Hintergrund der Systemkonkurrenz und dem Streiten zweier Ideologien erklärt sich der Erfolg des Menschenrechtsbegriffes für die politische Sprache in der westlichen Integrationssphäre.

Unter der politischen Sphäre werden in dieser Arbeit u.a. die Parlamente, Ministerien und Regierungen verstanden. Untersuchte Quellen sind demnach Parlamentsdebatten, Regierungserklärungen, öffentliche Reden und Presseartikel. Für die USA wurden systematisch der Congressional Record sowie das Department of State Bulletin ausgewertet. Zusätzlich wurden weitere Reden der außenpolitischen Kader betrachtet. Als Pressequelle dienten hauptsächlich das ehe liberale TIME-Magazine sowie einzelne Tageszeitungen. Die Quellen der Bundesrepublik umfassen die Verhandlungen des deutschen Bundestages, die Bulletins des Presse-und Informationsamtes der Bundesregierung sowie als Pressequelle der SPIEGEL, wenn man so will ein deutsches Pendant zur TIME. Für die Einbeziehung des australischen Engagements im Kalten Krieg beschränken sich die Quellen auf den Hansard. Hinzu kommen weitere Presseartikel ← 23 | 24 → aus Tageszeitungen, die nicht für den kompletten Zeitraum, sondern stichprobenartig und die wichtigen Artikel mit einbeziehend ausgewertet wurden. Insgesamt dienen die Presseartikel zur Beantwortung der Frage, inwieweit sich die politische Sprache und deren Topoi in den Medien niederschlagen haben. Mit der Quellenauswahl sind zudem die Akteure klar umrissen. Es handelt sich um professionelle Politiker, die entweder direkt dem Ressort der Außenpolitik zuzuordnen sind, oder zumindest prominente Rollen in außenpolitischen Debatten eingenommen haben.

In diesen Quellen wird nicht nur der Begriff „Menschenrechte“ untersucht. Elementar für die Analyse sind auch die jeweiligen Unterbegriffe der Menschenrechte – Freiheit, Gleichheit, Selbstbestimmung, Würde etc., aber auch vermeintliche Nebenbegriffe wie Vielfalt, Eigentum, Wohlstand und Lebensstandard. Diese und andere Begriffe sind häufige Begleiter des Menschenrechtsbegriffs, die ihn formten und ihm sein breites Bedeutungsspektrum, seine politische Semantik in der westlichen Integrationssphäre verliehen. Dieses Bedeutungsspektrum war nie abgeschlossen und stets im Wandel. Die Unterbegriffe wurden ebenso wie der Menschenrechtsbegriff instrumentalisiert und als Argument ins Feld der politischen Auseinandersetzungen während des Ost-West-Konfliktes auf das Tableau gebracht. Bedingung für die Analyse war hier, dass diese Unterbegriffe in der politischen Sprache der westlichen Integrationssphäre als Werte aufgefasst wurden.

Wie die Arbeit zeigen soll, gingen viele vorbereitende Narrationen und Argumentationen mittels dieser Unter- bzw. Nebenbegriffe der Menschenrechtsdebatte dem späteren Siegeszug des Kollektivsingulars Menschenrechte als Wert in der politischen Sprache voraus und ermöglichten diesen damit. Je nach politischem Nutzen, für den das Menschenrechtsargument instrumentalisiert wurde, konnten eine andere Begriffskonstellation und unterschiedliche Topoi das Argument tragen. Sollte das Argument eine politische Entscheidung vor der Öffentlichkeit und dem Parlament legitimieren? Sollte es das Verhalten des politischen Gegners verurteilen, um eine schwierige politische Entscheidung zu stützen? Oder wurde es als politische Formel verwendet, um mit seiner „Magie“ die Herzen der Zuhörer zu erreichen – sozusagen als ein Fetisch der politischen Sprache und als begriffliche Neufassung bereits bekannter Moralansprüche der Politik, auf die sich politisch Handelnde berufen und stets berufen haben?

Für die Analyse der Menschenrechtsargumentation in der westlichen Integrationszone ist es sinnvoll, sich auf einige repräsentative Fallbeispiele des Untersuchungszeitraumes zu beschränken. Es werden zum einen politische Schlüsselereignisse des Kalten Krieges Beachtung finden, um ← 24 | 25 → als Orientierungspunkte für die Spannungen und Entspannungen der Ost-West-Beziehungen zu dienen. Gleichermaßen werden aber zum anderen kontinuierliche Prozesse erfasst, damit der semantische Wandel des Menschenrechtsarguments deutlich werden und sich ein historisches Narrativ entfalten kann. Getragen wird dieses historische Narrativ von der Analyse der Menschenrechtsargumentation im Vietnamkonflikt. Er ist in seiner medialen Präsenz etwa deckungsgleich mit dem Untersuchungszeitraum, aber auch mit der Entstehung des zivilgesellschaftlichen Menschenrechtsaktivismus und er hatte tief greifende Veränderungen in der Selbstwahrnehmung der westlichen Integrationszone vor allem in den Zivilgesellschaften zur Folge. Vietnam wurde zum vorläufigen Grab für die Schilderung einer Erfolgsgeschichte des amerikanischen „nation buildings“. Gleichzeitig emanzipierte sich in diesem Zeitraum eine selbstkritische Menschenrechtsargumentation in den westlichen Zivilgesellschaften, die Menschenrechtsverstöße von nun an nicht mehr ausschließlich systemimmanent und als essentiell für bestimmte Ideologien deutete und es dabei weitgehend beließ, sondern konkrete Einzelfälle von Menschenrechtsverstößen im eigenen Land feststellte, anmahnte und zur Anklage bringen wollte.13 In den politischen Debatten über den Vietnamkonflikt vereinten sich Diskurse von Dekolonisierung, Entwicklungspolitik und Kaltem Krieg. Der Vietnamkrieg war ein asymmetrischer Krieg gegen einen Gegner, der nicht nur politisch-ideologisch und moralisch als unterlegen gedeutet wurde, sondern auch als außerhalb der Zivilisation stehend verortet wurde.

Als Schlüsselereignis dient zudem die Debatte rund um den Berliner Mauerbau. Der Mauerbau hatte zu teils heftigen verbalen Reaktionen bundesdeutscher Politiker geführt, die, an den Dekolonisationsdiskurs anknüpfend, das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes grob verletzt sahen. Dabei wurde bewusst die Nähe zur Dekolonisationsdebatte hergestellt, wobei das Recht auf Selbstbestimmung einen Schlüsselbegriff darstellte und den Begriff des „Heimatrechts“ ablöste. Schließlich soll die Debatte um den „Prager Frühling“ untersucht werden. Gerade auf amerikanischer Seite hatten sich in Senat und Kongress Interessengruppen zusammengefunden, die regelmäßig ihre Solidarität mit den unterdrückten Völkern und Minderheiten der Sowjetunion und ← 25 | 26 → Chinas Ausdruck verliehen und dies in eine Menschenrechtssemantik einbetteten.

1.2  Menschenrechte als politisches Argument?

Die gesellschaftlichen Funktionen und die Bedeutungen von Menschenrechten können sich ändern, je nach Teilbereich der Gesellschaft, in dem sie zur Anwendung kommen. Sie sind im Rechtssystem Begriff einer verbindlichen Norm. Im Bereich des akademischen Wissenssystems sind sie Teil des philosophischen Ideenspektrums. Im Bereich des Politischen und im politischen System werden sie als ein Wert und als Teil einer auf Moral ausgelegten Sprache verwendet. Je nachdem, in welchem Teilbereich der Gesellschaft der Begriff aufgeführt wird, verbindet sich mit ihm ein anderer Zweck seiner Verwendung. Menschenrechte funktionieren nicht nur als Rechts- bzw. Kulturbegriff. Sie funktionieren auch als psychosozialer Begriff. In diesem Sinne sind sie, um es mit einer Sprache des Konsumismus zu fassen, ein Label aus den „Sprach- und Werbeagenturen“ der parlamentarischen Demokratien, die damit ihr „brand“ zu schärfen hoffen. Sie funktionieren auch wie ein verbaler Fetisch in den kulturellen Fortschrittlichkeitsschilderungen der westlichen Gesellschaft, indem wir sie magisch aufladen und ihnen eine gute Wirkung auf die Entwicklung der menschlichen Gesellschaft unterstellen.14 Menschenrechte sind in diesem Sinne gut, ohne eine Begründung liefern zu müssen, warum sie gut sind. Der Begriff der Menschenrechte ist nicht nur aufgrund vernunftgeleiteter ratio seiner philosophischen Grundlage positiv konnotiert, sondern er kann sich jenseits seiner philosophischen Inhalte für den Einzelnen auch gute Gefühle hervorrufen und seine Einstellung zu Sachverhalten positiv beeinflussen bzw. das positive Selbstverständnis von kulturellen Projekten und politischen Institutionen bestätigen. Zuletzt sind Menschenrechte ein historischer Begriff. Die in ihnen aufgenommenen Prinzipien unterliegen ebenso einem historisch-semantischen Wandel wie der Oberbegriff „Menschenrechte“ selbst, wobei sie dadurch in ein stetes Spannungsverhältnis zu ihrem unterstellten Universalismus und ihrer vermeintlichen Normativität treten.

In einer politischen Sprache der Moral sind Menschenrechte vor allem ein Politikum. Es wird in dieser Arbeit von einer Zweckgebundenheit der politischen Menschenrechtssprache ausgegangen. Diese Zweckgebundenheit ← 26 | 27 → funktioniert in zweierlei Weise. Zum einen ist das Menschenrechtsargument per se dem Zweck des moralischen Verweisens und der Werteschilderung in politischer Kommunikation zugeteilt. In diesem Sinne wird nicht nur ausgehandelt, ob die Menschenrechte etwas Gutes und Erstrebenswertes sind, welche Menschenrechte gut sind und warum. Sie funktionieren hier als symbolische Affirmationen moralischer Integrität eines politischen Akteurs, einer politischen Institution oder einer politischen Ideologie. Da beispielsweise in der westlichen Integrationssphäre die politischen Freiheitsrechte bzw. die Menschenrechte der „Ersten Generation“ als das höchste Gut im politisch-gesellschaftlichen System ausgemacht wurden, unterstreicht jeder politische Akteur, der diese politischen Freiheitsrechte in seine Argumentation einzubinden weiß und sich auf sie beruft, dass er ein Repräsentant von Freiheit und Demokratie ist, und vermittelt zugleich seine moralische Integrität im Verständnis der westlichen Integrationszone. Gleiches gilt für die Akteure der östlichen Integrationszone, mit dem Unterschied, stärker über die Menschenrechte der „Zweiten Generation“ argumentiert zu haben. In diesem Sinne kann man die Menschenrechte durchaus als Teil einer politischen Ideologie betrachten. Der Streit um ihre Inhalte und ihre umkämpften Bedeutungen macht sie zu einem Gegenstand des Politischen.

Zum anderen verbinden sich auch konkrete, (tages-)politische Zwecke mit der Menschenrechtsargumentation, nämlich immer dann, wenn der politische Akteur die moralische Argumentation über die Verwendung eines Menschenrechts führt, um damit einem von den Menschenrechten abgelösten Anliegen mehr Überzeugungskraft zu verleihen. Die Menschenrechte werden in diesem Zusammenhang als ein Wert begriffen, der als schützenswerte Instanz oder als Mahninstanz angeführt wird. Die Argumentation funktioniert als Legitimations- bzw. Delegitimierungsinstrument für getroffene und noch zu treffende Entscheidungen und für politisches Handeln im Allgemeinen. Die politischen Akteure führen darin aus, warum gerade so gehandelt werden muss, um die Menschenrechte zu schützen bzw. warum nicht gehandelt werden darf, um die Menschenrechte nicht zu verletzen. So gesehen sind die Menschenrechte sogar als Argumentationsressource für eine pragmatische Politik vorstellbar. Jedoch werden sie als Argument jenseits pragmatischer Abwägungen verwendet, um die Handlungen eines politischen oder ideologischen Gegners als unmoralisch zu disqualifizieren.

Die doppelte Zweckgebundenheit der Menschenrechte gilt im Grunde auch für alle anderen Werte im politischen Diskurs. Der Vorgang der moralischen Bewertung, d.h. die Unterscheidung zu treffen, was gute Dinge und was schlechte Dinge sind, entsteht dabei über das ← 27 | 28 → Argumentieren mit Werten. Je nachdem wie groß die „Konsens stiftende Wirkung“15 des Wertes in einer Gesellschaft ist, und wie anerkannt er in der jeweiligen Kultur ist, steigt auch die Häufigkeit seines Einsatzes in politischen Argumentationen. Der politische Akteur erhofft sich davon, dass seinen Argumenten mehr Überzeugungskraft verliehen wird. Die Konsensfähigkeit des Wertes bestimmt damit zugleich, wie potentiell erfolgreich dieser in einer Argumentation sein kann. Umgekehrt bedeutet dies, dass die Leitideen der Menschenrechte weit verbreitete Werte repräsentierten, gerade weil man sie häufig als anknüpfungswürdig in politischer Kommunikation erachtet hatte. Für die Arbeit heißt das, dass neben der Erfassung des Bedeutungsspektrums der Menschenrechte die Analyse zweckgebundener Argumentation mit Menschenrechten innerhalb der politischen Sphäre eine methodische Variante darstellen kann, um die Menschenrechte im Fokus der Diskurse des Kalten Krieges zu historisieren.

Warum ist es für die politischen Akteure überhaupt attraktiv, mit Werten zu argumentieren und sie für politische Zwecke zu instrumentalisieren? Eine überzeugende Erklärung für dieses Phänomen liefert Niklas Luhmann in „Moral der Gesellschaft“. Luhmann beschreibt im Rahmen seiner Systemtheorie einen Anspruch, den die funktional differenzierte Gesellschaft an die Moral erhebe. Dieser Anspruch an die Moral lautet, dass sie eine universelle und gleichzeitig gesellschaftspraktische Moral zu sein habe, welche auf individualistischer Grundlage steht.16 Da aber in der modernen Gesellschaft keine eindeutigen Grundlagen gegeben sein können, laufe dies auf das folgende Entscheidungsparadox hinaus:

„Gerade weil Moralfragen unentscheidbar sind, kann und muß man sie entscheiden.“17

Luhmann bemerkt daher, dass die Unterscheidung von Gut und Böse stattdessen in ein Optimierungsprogramm umgewandelt wurde, das dem Motto folgt: soviel Sünde wie nötig, soviel Gutes wie möglich. Wenn also die Welt, so Luhmann, selbst immer Sündiges in sich trägt und man gleichzeitig wolle, dass das Verhalten den Kriterien einer universellen Moral folgen solle, dann bleibt nur der Ausweg, dass diese Kriterien dem Verhalten folgen müssen. Luhmann macht hierfür zwei Lösungen aus, die man in der ← 28 | 29 → funktional differenzierten Gesellschaft im Umgang mit diesem Paradox beobachten könne – Erstens die Heuchelei und zweitens das Berufen auf „Werte“.18 Wichtiger für die Analyse ist dabei letzteres, die Berufung auf Werte, auch wenn die Heuchelei keineswegs uninteressant unter dem Phänomen der Doppelmoral erscheinen mag. Um Missverständnissen über den Begriff der Heuchelei gleich vorzubeugen, muss hinzugefügt werden, dass der Begriff bei Luhmann nicht die negative Konnotation des Alltagssprachgebrauchs widerspiegelt. Heuchelei meint hier vielmehr den Prozess, Handlungsspielräume der Politik offen zu halten, indem man über das politische Anliegen eine „Schicht moralisch einwandfreier Kommunikation“19 legt. Dies soll anzeigen, dass die politischen Akteure die besten Absichten verfolgen. Die Einführung der Werte und die Berufung auf sie stellt nach Luhmann hingegen eine Entpersonalisierung von Heuchelei dar.20 Hier verweisen die Akteure auf vermeintlich eherne Moralprinzipien, welche die Generationen transzendieren.

Details

Seiten
340
Jahr
2016
ISBN (PDF)
9783035266146
ISBN (ePUB)
9783035297218
ISBN (MOBI)
9783035297201
ISBN (Paperback)
9782875743398
DOI
10.3726/978-3-0352-6614-6
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2016 (April)
Schlagworte
Menschenrechte Menschenrechtssprache Performative Sprechakte Vietnamkrieg Kulturgeschichte des Kalten Krieges
Erschienen
Bruxelles, Bern, Berlin, Frankfurt am Main, New York, Oxford, Wien, 2016. 340 S.

Biographische Angaben

Thomas Werneke (Autor:in)

Thomas Werneke ist Mitarbeiter am Zentrum für Zeithistorische Forschung in Potsdam.

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